Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. Der in Deutschland wohnhafte Kläger nimmt die Verlegerin der Tageszeitung “The New York Times” sowie den in New York ansässigen
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