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	<title>[IP]Recht geblogt by Sylvio Schiller &#187; Zoll</title>
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		<title>Bundesrat gegen Produktpiraterie</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 20:19:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie als Schritt zur Verbesserung des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte grundsätzlich begrüßt. Zugleich lehnt er jedoch die Forderung der Europäischen Kommission nach Benennung nationaler Koordinatoren zur Durchsetzung dieser Rechte ab. Die Problematik [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie als Schritt zur Verbesserung des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte grundsätzlich begrüßt. Zugleich lehnt er jedoch die Forderung der Europäischen Kommission nach Benennung nationaler Koordinatoren zur Durchsetzung dieser Rechte ab.<br />
Die Problematik der Produkt- und Markenpiraterie sei nicht durch die Installierung von neuen bürokratischen Strukturen zu lösen, sondern dadurch, dass jeder Verwaltungsbereich und jede Vollzugsbehörde in den Mitgliedstaaten (insbesondere Zoll, Polizei, Justiz) die ihnen obliegenden Aufgaben intensiv wahrnehme und sich an der ohnehin bestehenden Zusammenarbeit der Akteure beteilige.<br />
Mit der heute von den Ländern beratenen Kommissionsmitteilung soll der Schutz der geistigen Eigentumsrechte durch nichtlegislative Maßnahmen im gesamten Binnenmarkt weiter gestärkt werden. Hierzu ist die Einrichtung der EU-Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie vorgesehen. Außerdem ist beabsichtigt, die Verwaltungszusammenarbeit im gesamten Binnenmarkt unter anderem durch die Benennung nationaler Koordinatoren zu fördern und freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren zu erleichtern.</p>
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		<title>EU-Zoll erfolgreich gegen Markenfälscher</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 21:25:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie das Europäische Markenamt berichtet, stiegen einer Statistiken der Europäischen Kommission zufolge zum sechsten Mal hintereinander im Jahr 2008 die Zollbeschlagnahmungen von Waren, die gewerbliche Schutzrechte verletzt haben. Im letzten Jahr sind mehr als 49 000 Fälle von beschlagnahmten Waren an den Au?engrenzen der EU wegen Verdachts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das Europäische Markenamt berichtet, stiegen einer Statistiken der Europäischen Kommission zufolge zum sechsten Mal hintereinander im Jahr 2008 die Zollbeschlagnahmungen von Waren, die gewerbliche Schutzrechte verletzt haben. Im letzten Jahr sind mehr als 49 000 Fälle von beschlagnahmten Waren an den Au?engrenzen der EU wegen Verdachts auf Verletzung gewerblicher Schutzrechte gemeldet worden, während es 2007 43 000 Fälle waren. Die Anzahl der beschlagnahmten Waren verdoppelte sich auf ca. 178 Millionen, wobei ca. 20 Millionen Waren betrafen, die potentiell gefährlich für die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Verbraucher waren.</p>
<p>Die Europäische Kommission sieht in diesem Zuwachs eine weitere Verstärkung in der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und der Industrie, womit zielgerichteter gegen die Einfuhr von Waren, die gewerbliche Schutzrechte verletzen, gehandelt wird. Der europäische Kommissar für Steuern und Zollunion László Kovács erklärte, dass die Zollbehörden der EU sich den Herausforderungen in Bezug auf potentiell gefährliche Fälschungen, Verbindungen zur organisierten Kriminalität und das immer grö?ere Problem des Verkaufs von Fälschungen über das Internet stellen. </p>
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		<title>Produktpiraterie schwächt Deutschland</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 22:19:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für vier von fünf forschungsorientierten Unternehmen der Elektrobranche stellt Produktpiraterie eine existenzielle Bedrohung dar. Fast ebenso viele sind der Meinung, dass Produktpiraterie gerade jetzt in der Krise zunehmen wird. Soll stellen sich die Ergebnisse einer Umfrage unter den 1.300 Unternehmen und Hochschulen dar, die Mitglieder des Verbandes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für vier von fünf forschungsorientierten Unternehmen der Elektrobranche stellt Produktpiraterie eine existenzielle Bedrohung dar. Fast ebenso viele sind der Meinung, dass Produktpiraterie gerade jetzt in der Krise zunehmen wird. Soll stellen sich die Ergebnisse einer Umfrage unter den 1.300 Unternehmen und Hochschulen dar, die Mitglieder des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. sind.</p>
<p><span id="more-2134"></span>Jedes dritte befragte Unternehmen hab an bereits Opfer von Produktpiraterie gewesen zu sein und sogar an den Hochschulen wird spioniert: 23 Prozent der befragten Hochschullehrer der Elektro- und Informationstechnik sind überzeugt, dass ihre Hochschule bereits Opfer von unfreiwilligem Know-how-Transfer war. Auf über fünf Prozent des Umsatzes schätzen 25 Prozent der betroffenen Unternehmen den wirtschaftlichen Schaden. Fast vierzig Prozent beziffern ihn unter fünf Prozent. Die wichtigsten Gegenmaßnahmen sind Zutrittskontrolle, IT-Sicherheit sowie Personalauswahl. Während 93 Prozent der Unternehmen Vorsichtsmaßnahmen gegen Industriespionage ergreifen, treffen 61 Prozent der befragten Hochschulen überhaupt keine Vorkehrungen, um sich zu schützen. Hier zeigt sich ein sehr hoher Nachholbedarf<br />
&#8220;Produkt- und Markenpiraterie gefährdet aber nicht nur die Volkswirtschaft. Noch gefährlicher wird es für den Verbraucher, wenn er ein gefälschtes unsicheres Produkt erwirbt&#8221;, warnt VDE-Vorstandsvorsitzender Dr.-Ing. Hans Heinz Zimmer. Deshalb arbeitet das VDE-Institut zum Schutz der Verbraucher intensiv mit den europäischen Zollbehörden zusammen. Um Plagiate schneller aufzuspüren, kontrollieren die Zollbehörden bei der Wareneinfuhr in die Europäische Union die Vorlage eines gültigen Zertifikats für jedes VDE-Prüfzeichen an einem Produkt. Binnen Minuten werden die Zertifikate online verifiziert. Auch neue Regelwerke für eine strengere Überwachung hat das VDE-Institut eingeführt. Gezielt schulen die Mitarbeiter Zollbeamte sowie Mitarbeiter der Marktaufsichtsbehörde. Das VDE-Institut ist das erste Prüfhaus, das sein EU-weit markenrechtlich geschütztes Prüfzeichen von den europäischen Zollbehörden überwachen lässt. Hersteller, die ihre Produkte vom VDE-Institut auf ihre Sicherheit prüfen lassen, werden damit doppelt vor Produktfälschungen geschützt. Der Verbraucher profitiert in jedem Fall: Nur Produkte, die die strengen Sicherheitsprüfungen bestehen, dürfen das VDE-Dreieck tragen.</p>
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		<title>Hansgrohe gegen Produktpiraten</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 21:29:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Am ersten Tag der weltgrößten Sanitärfachmesse, der ISH in Frankfurt am Main, gelang der Hansgrohe AG ein wichtiger Schlag gegen Produktpiraten. Gemeinsam mit dem Zoll und Anwälten ließ der international renommierte Bad- und Sanitärspezialist an insgesamt zehn Ständen Kopien von Hansgrohe Armaturen und Brausen einziehen und beschlagnahmen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am ersten Tag der weltgrößten Sanitärfachmesse, der ISH in Frankfurt am Main, gelang der Hansgrohe AG ein wichtiger Schlag gegen Produktpiraten. Gemeinsam mit dem Zoll und Anwälten ließ der international renommierte Bad- und Sanitärspezialist an insgesamt zehn Ständen Kopien von Hansgrohe Armaturen und Brausen einziehen und beschlagnahmen. </p>
<p>In neun Fällen unterschrieben die ertappten Produktpiraten eine Unterlassungserklärung, in einem Fall wird die Hansgrohe AG eine einstweilige Verfügung beantragen.</p>
<p>„Unser konsequentes Vorgehen gegen den Ideenklau“, so Richard Grohe, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Hansgrohe AG, „macht sich mittlerweile bemerkbar: Die Zahl der Kopierer unserer Produkte ist rückläufig, weil sie genau wissen, dass wir hier einen Null-Toleranz-Kurs fahren und ihnen erhebliche Folgen von der Schließung des Messestands über Schadensersatzzahlungen bis hin zu Strafverfahren drohen.“ Auf der ISH 2007 waren die Hansgrohe AG und der Zoll noch an 16 Ständen fündig geworden.</p>
<p>Den wirtschaftlichen Schaden durch Produktpiraterie schätzt der Schwarzwälder Markenhersteller auf rund drei Prozent des Nettoumsatzes. Aber nicht nur aus diesem Grund investiert das Unternehmen jährlich zwischen zwei und drei Millionen Euro in den Schutz eigener Rechte sowie in den Kampf gegen Ideenklau und Plagiate.</p>
<p>„Neben dem wirtschaftlichen Schaden müssen Unternehmen, deren Produkte kopiert werden, mit nicht zu beziffernden Imageschäden rechnen“, erläutert Richard Grohe. „Diese resultieren aus den für Kopien typischen Mängeln an Qualität, Sicherheit und Funktion, die vom Verbraucher dann fälschlicherweise dem Original zugeschrieben werden. Daher verfolgen wir konsequent jede Schutzrechtsverletzung und gehen im Bedarfsfall auch mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vor – angefangen bei der Beschlagnahmung bis hin zur Vernichtung von Plagiaten. Für Produktpiraten kennen wir kein Pardon!“ </p>
<p>Tatsächlich kann die Hansgrohe AG mittlerweile nicht nur in Europa juristische Erfolge gegen Produzenten und Verkäufer von Raubkopien verbuchen. Auch in China hat der Schiltacher Armaturen- und Brausenspezialist Urteile gegen Produzenten von Plagiaten erwirkt. </p>
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		<title>Geistiges Eigentum gestärkt</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Sep 2008 14:31:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zum 1. September 2008 traten einige Neuerungen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums in Kraft. Dabei hat die Bundesregierung einige Europäische Verordnungen umgesetzt, so z.B. die Richtlinie 2004/48/EG, die eigentlich bereits zum 31. Dezember 2008 in deutsches Recht hätte normiert werden müssen und die EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. September 2008 traten einige Neuerungen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums in Kraft. Dabei hat die Bundesregierung einige Europäische Verordnungen umgesetzt, so z.B. die Richtlinie 2004/48/EG, die eigentlich bereits zum 31. Dezember 2008 in deutsches Recht hätte normiert werden müssen und die EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung und EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.<br />
Die wichtigsten Änderungen sollen im Folgenden dargestellt werden.</p>
<p><span id="more-114"></span></p>
<p>Für Private werden sich vor allem die Änderungen des Urheberechts bemerkbar machen.<br />
Die Kosten von Abmahnung im Bereich der Verbraucher werden drastisch gesenkt und sind nun auf 100,00 Euro begrenzt. Diese Regelung soll aber nur auf einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung anwendbar sein, wenn kein geschäftliches Handeln vorliegt. Diese recht schwammige Formulierung wird in der Zukunft von den Gerichten ausgefüllt werden müssen. Daher bleibt abzuwarten, wann diese Vergünstigung der Gebühren tatsächlich angewandt wird. Auf der Webseite des Bundesjustizministeriums wird folgender Fall beispielsweise skizziert.<br />
Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 € gefordert. Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.<br />
Für die Rechtinhaber ist der neu ausgestaltete Auskunftsanspruch interessant, dies insbesondere nachdem in den letzten Monaten immer mehr Staatsanwaltschaften es abgelehnt haben, weiterhin Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen auch in kleineren Fällen durchzuführen. So war es eine Zeitlang den Rechteinhabern und deren Rechtsanwälten nicht mehr möglich anhand ermittelter IP-Adressen die Inhaber des Telefonanschuss in Erfahrung zu bringen.</p>
<p>Grundsätzlich gab es bereits in der bisherigen Fassung des UrhG (z. B. § 101a UrhG) einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen, der geistiges Eigentum verletzte.</p>
<p>Aber in den meisten Fällen hat die erforderlichen Informationen zur Ermittlung des Verletzters ein Dritter  (wie z.B. Internet-Providern oder Spediteuren) und an diese Informationen kam der Rechteinhaber bisher nur über die Ermittlungsbehörden. Jetzt soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Bedingungen einen direkten Auskunftsanspruch gegen diese Dritten haben und somit den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln ermitteln zu können. So glaubt insbesondere die Musikindustrie ihre Rechte besser durchsetzen zu können.<br />
Als Voraussetzung für den Auskunftsanspruch sieht das Gesetz vor, dass der Rechtsverletzer im gewerblichen Ausmaß handelt, zusätzlich steht der Anspruch gegen Telekommunikationsunternehmen unter einem Richervorbehalt (§ 101 Absatz 9 UrhG).</p>
<p>Hier wird sich in der Praxis zeigen, ob dieser Anspruch ein probates Mittel ist, insbesondere gab es bereits verschiedentlich Kritik, da hier eine widersprüchliche Rechtslage, insbesondere für die Telekommunikationsunternehmen, geschaffen wurde.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat zusätzlich für den Schadensersatz klargestellt, dass er die bisherige Rechtsprechung, dass nach Wahl des Verletzten neben dem konkret entstandenen Schaden auch der Gewinn des Verletzers oder eine angemessene fiktive Lizenzgebühr – d. h. das Entgelt, das für die rechtmäßige Nutzung des Rechts zu zahlen gewesen wäre – als Grundlage für die Berechnung des Schadenersatzes für richtig hält und dies nun normiert. Leider konnte sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen auch die doppelte Lizenzgebühr für einen Schadenersatz einzuführen, um so ein Abschreckungs- und Bestrafungspotential zu schaffen. Aber der sogenannte Putativschaden ist dem deutschen Recht einfach fremd und daher wäre dies ein Systembruch gewesen. Wobei die Deckelung der Rechtsanwaltskosten genau so ein Systembruch ist.</p>
<p>Der Rechtsinhaber hat ferner neuerdings einen erweiterten Anspruch gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden und die Zulassung der Besichtigung von Sachen, wenn ein Schutzrecht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verletzt ist. Unter Umständen erstreckt sich der Anspruch nun auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen. Solche Beweismittel können in einem Prozess und der späteren Beseitigung der Rechtsverletzung  zur Abwendung der Gefahr ihrer Vernichtung oder Veränderung auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Sollte der Verletzer meines, dass es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt, kann das Gericht die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Vertraulichkeit zu sichern.</p>
<p>Gleichzeitig wurde die EU-Grenzbeschlagnahmeverordnung in nationales Recht umgesetzt, damit soll verhindert werden, dass Waren, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, überhaupt in die EU eingeführt werden können. Diese Verordnung regelt auch die Vernichtung beschlagnahmter Piraterieware. Die Anwendbarkeit dieser Regelung hängt jedoch davon ab, dass die Mitgliedstaaten sie billigen, d. h. in ihr Recht übernehmen.</p>
<p>Eine Erleichterung wurde auch für die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten aus geographische Herkunftsangaben eingeführt. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geschützt sind. Dazu gehören die Bezeichnungen zahlreicher landwirtschaftlicher Produkte wie z. B. die berühmten „Spreewälder Gurken“. Bisher gab es einen solchen Schutz nur für die nach rein innerstaatlichem Recht geschützten Bezeichnungen.</p>
<p>Bisher konnte der Rechtsinhaber lediglich bei der Verletzung eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechtes die Veröffentlichung des Gerichtsurteils beantragen, nun wurde diese Möglichkeit auf alle Rechte des geistigen Eigentums ausgedehnt.</p>
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