Anscheinden mit viel Mut sollte eine Wort-/Bildmarke mit den Buchstaben “GT” für identische Waren angemeldet werden, für die es bereits eine identische Wortmarke angemeldet war. Da der Schutzumfang einer Wortmarke unabhängig von der grafischen Gestaltung der beiden Buchstaben ist, reicht die grafische Ausgestaltung des Logos bei
.:: weiterlesen ::. →Im Zusammenhang mit der Beschwerde der Anmelderin der Wortmarke „Strategy Circle“ beim BPatG nachdem das DPMA die Eintragung abgelehnt hatte, musste sich das Bundespatentgericht mit der interessanten Frage beschäftigen, ob das Amt oder das Gericht bei der Bewertung der Schutzfähigkeit Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken beim Europäischen
.:: weiterlesen ::. →Gefühlt würde ich sagen, dass das DPMA in den letzten Monaten sehr streng entscheidet, was die Schutzfähigkeit von Wort-/Bildmarken angeht. Entgegen der früheren Praxis der Prüfer reichen oft sogar umfangreichere grafische Ausgestaltungen nicht, um die bezüglich der Wortbestandteile bestehenden absoluten Schutzhindernisse zu beseitigen. In einigen Fällen kann
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