Da ist etwas ganz schön schief gegangen. Das DPMA hatte die Markeneintragung aufgrund absoluter Schutzhindernisse abgelehnt und die Anmelderin hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Nachdem der entscheidende Senat bereits schriftlich darauf hingewiesen hatte, dass die Entscheidung wohl bestätigt würde, ging bei Gericht ein Fax der Anmelderin mit folgendem
.:: weiterlesen ::. →Ebay für private User ist relativ einfach und es müssen nur wenige Punkte beachtet werden, aber wenn man gewerblich handelt, dann gilt es neben Impressum, Widerruf oder Rückgabe und Gewährleistung je nach angebotener Ware noch weitere wichtige Vorschriften zu beachten. Daher ist es entscheiden als was der
.:: weiterlesen ::. →Endlich einmal hat ein Gericht die Rechtsprechung zur Formulierung der Widerrufsbelehrung nicht weiter verkompliziert sondern sehr pragmatisch Klarheit geschaffen. Das LG Braunschweig musste darüber entscheiden, ob die häufig verwendete Formulierung zum Fristbeginn bei Widerruf und Rückgabe: „Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer in
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