Trotz des Umstandes das die Marke „Orange“ in Deutschland von der Inhaberin nicht im Telekommunikationsbereich benutzt wird, genügt es für eine gesteigerte Kennzeichnungskraft dieser EU-Marke nach Ansicht des Gerichtes, dass in einzelnen Ländern – hier wohl Großbritannien und Österreich – die Marke sehr bekannt ist. Aufgrund des
.:: weiterlesen ::. →In einer aktuellen Entscheidung des BPatG hatte dies über die Marken „Vitalis“ und „Sankt Vitalis“ zu entscheiden und kam dabei trotz des Umstandes, dass die ältere Marke vollständig in der jüngeren Marke enthalten ist, zu dem Ergebnis, dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Im Wesentlichen begründeten dies die Richter
.:: weiterlesen ::. →Seitens des BPatG wurde in einem aktuellen Widerspruchsverfahren über die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „O2Kids“ und „O2“ entscheiden. Dabei kam das Gerichts zu dem Ergebnis, dass bei den relevanten Waren die Verwechslungsgefahr nur bei einem sehr eingeschränkten Bereich (Klasse 28) gegeben ist. Denn nur soweit war Identität
.:: weiterlesen ::. →Bei den aktuellen Wort-/Bildmarken-Anmeldungen ist auch das Logo dabei, welches für Dienstleistungen der Klasse 41 (Unterhaltung, Erziehung usw.) und Waren der Klasse 09 angemeldet wurde. Obwohl ich kein Fußball-Fan – wie einige meiner Freunde leidlich bestätigen können, ist mir sofort eine sehr hohe Ähnlichkeit zu dem Logo
.:: weiterlesen ::. →Die Widerspruchsabteilung hat bei teilweisen identischen und ähnlichen Dienstleistungen zwischen den Bezeichnungen „LIB-IT“ und „LINBIT“ die Verwechslungsgefahr bejaht. Dies unter anderem mit dem Argument, da die beiden ersten Buchstaben „Li“ am Anfang der Marken vom Verkehrskreis mit mehr Aufmerksamkeit bedacht werden und sich beim wahrnehmenden Betrachter stärker
.:: weiterlesen ::. →In der Entscheidung des HABM über einen Widerspruch aus dem Porschelogo gegen eine jüngere Marke verwies das Amt darauf, dass bei Übernahme von Kernelementen in einem jüngeren Logo die Ähnlichkeit in bildlicher Hinsicht sehr groß sein kann. Bei dem vorliegenden Vergleich kam zusätzlich noch eine begriffliche Ähnlichkeit
.:: weiterlesen ::. →Der Berliner Zoo unterliegt teilweise hinsichtlich seiner registrierten Marke „Knut“ in einem Widerspruch gegen die ältere Wort-/Bildmarke „Kluth“, wie das Bundespatentgericht in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung urteilte. Dabei konnte der Zoo seinen „Knut“ war noch für zwei zusätzliche Waren (Honig und Zucker) retten, aber für die Waren
.:: weiterlesen ::. →Diese Entscheidung ist doch etwas überraschend, denn unter Berücksichtigung verschiedener anderer Entscheidungen des HABM bzw. der Beschwerdekammer hätte auch anderes entschieden werden können. Die Prüfer stellten bei der Entscheidung überwiegend auf die visuellen Unterschiede ab und stellten die klanglichen Ähnlichkeiten zurück, weil für die konkreten teuren und
.:: weiterlesen ::. →Bekanntermaßen hat Apple seine Markenfamilie rund um das „i“ aufgebaut, beispielsweise sollen IPhone, IPod, IPad oder ITunes genannt werden. Die Marken der Topseller von Apple haben den gleichen Aufbau – sie beginnen mit einem „I“ dem jeweils ein beschreibender Zusatz folgt. Bisher hatte Apple mit seinen Markenanmeldungen
.:: weiterlesen ::. →Seitens der Richter des Bundespatentgerichtes wurde der Widerspruch gegen die registrierte Wort-/Bildmarke aus der älteren Wortmarke „Die blaue Linie“ zurückgewiesen, damit wurde die vorherige Entscheidung des Deutschen Patent und Markenamtes bestätigt. Die jüngere Marke wurde für die Klasse 41 „Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Ernährungsberatung“ registriert, während
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