Nach dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 15.11.2007) unterfallen Texte mit lediglich beschreibendem Charakter in einer werblichen Darstellung nicht dem Urheberrechtsschutz. In dem von den Richtern zu beurteilenden Fall beschrieb die Antragstellerin die von ihr angebotenen Dienstleistungen. Diese wurden von der Antragsgegnerin übernommen. Die Richter lehnten eine Urheberrechtsverletzung
.:: weiterlesen ::. →In der heute veröffentlichen Pressemitteilung des BGH nimmt dieser in einem Domainstreit zur Frage des Löschungsanspruchs Stellung und lehnt diesen ab. Abzuwartenbleibt nun die genaue Urteilsbegründung, aber der Mitteilung ist zu entnehmen, dass dder I. Zivilsenat in dem “Halten” einer Domain noch keine Verletzungshandlung sieht. Zudem lehnte
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