Durch die letzte Änderung des RVG und der folgenden Rechtsprechung des BGH wurde die Abrechnung von streitigen Verfahren, insbesondere von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten wesentlich verkompliziert. In einem Verfahren kann die gewinnende Partei die Kosten mittels eines Kostenfestsetzungsantrages festsetzen lassen und dann beim Gegner einfordern. Durch die entscheidungen des
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