Erstmals musste ein deutsches Gericht sich ausführlich mit der Frage auseinandersetzen, ob auch dem Autor eines Softwareprogrammes ein Recht auf Nennung ihrer Urheberschaft zusteht (OLG Hamm, Urteil vom 7. August 2007 – 4 U 14/07). Die umfassende und ausschließliche Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsbefugnis (vgl. § 31
.:: weiterlesen ::. →Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 7. August 2007 über dei Frage der Urhebernennung bei Software entschieden. 1. Die umfassende und ausschließliche Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsbefugnis (vgl. § 31 I, III UrhG) zu Gunsten des beklagten Anwenders hat es nicht auch erlaubt, sich das
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