In der heute veröffentlichen Pressemitteilung des BGH nimmt dieser in einem Domainstreit zur Frage des Löschungsanspruchs Stellung und lehnt diesen ab. Abzuwartenbleibt nun die genaue Urteilsbegründung, aber der Mitteilung ist zu entnehmen, dass dder I. Zivilsenat in dem “Halten” einer Domain noch keine Verletzungshandlung sieht. Zudem lehnte
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