In einem von den Medien sehr beachteten Urteil hat das Landgericht Hamburg am 26. August 2008 (Az.: 308 O 42/06) dem Suchmaschinenbetreiber Google Inc untersagt bestimmte Bilder als Thumbnails als Ergebnis der Bildersuche zu veröffentlichen. Die Suchmaschine ist aber an dieses Urteil noch nicht gebunden, da die
.:: weiterlesen ::. →In einem Urteil des OLG Jena vom 27.02.2008 (AZ.: 2 U 319/07) musste dieses sich mit der Frage beschäftigen, ob sog. Thumbnails das Urheberecht des Rechteinhabers an einem Bild verletzen. Im Ergebnis kommt das OLG zum Schluss, dass darin eine Urheberechtsverletzung zu sehen ist.
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