Heute musste der Bundesgerichtshof (I ZR 69/08) über die Frage entscheiden, ob Google auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn die Firma auf Ihrer Suchmaschine urheberechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern (Thumbnails) veröffentlicht. Diese Möglichkeit bietet google bei der speziellen Suche nach Bildern an, denn dann werden nach Eingabe
.:: weiterlesen ::. →In einem Urteil des OLG Jena vom 27.02.2008 (AZ.: 2 U 319/07) musste dieses sich mit der Frage beschäftigen, ob sog. Thumbnails das Urheberecht des Rechteinhabers an einem Bild verletzen. Im Ergebnis kommt das OLG zum Schluss, dass darin eine Urheberechtsverletzung zu sehen ist.
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