Am 18.September 2011 wird in Berlin das neue Landesparlament gewählt und deshalb wird das Straßenbild in der Bundeshauptstadt mit Werbeplakaten überzogen. Auf vielen finden sich einzelne Personen mit Ihren Namen einige wollen uns aber auch mit „klugen“ Sprüchen überzeugen. Teilweise sind die so klein, dass man als
.:: weiterlesen ::. →Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2010 (Az I ZB 35/09 ) entschied entbehren längere Wortfolgen in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Da insbesondere Werbeslogan regelmäßig aus mehreren Worten bestehen und teilweise ganze Sätze wiedergeben, muss
.:: weiterlesen ::. →Nachdem ich hier im Blog in der letzten Zeit immer wieder über Slogan berichtet haben, die bei der Anmeldung durchgefallen sind, möchte ich natürlich auch ein Urteil erwähnen, welches die Schutzfähigkeit des Slogans „Vorsprung durch Technik“ bestätigt hat. Der Werbeslogan der Audi AG ist bekannt und hat
.:: weiterlesen ::. →Erstaunlich ist doch immer wieder, wie oft versucht wird Slogan als Marke zu registrieren. Auch bei dem folgenden als Wortmarke angemeldeten Slogan „Motor ist unser Antrieb“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 42, 7 und 6 ist nicht wirklich erstaunlich, dass das Bundespatentgericht die ablehnende Entscheidung des
.:: weiterlesen ::. →Wieder hatte das Bundespatengericht über eine Marke zu entscheiden, die sehr nahe an einem Slogan war. Das Markenamt hatte die Eintragung der Bezeichnung „Welcome to the Weekend“ abgelehnt und dagegen hatte der Anmelder Rechtsmittel eingelegt. In seiner Entscheidung (Az.: 32 W (pat) 109/07) kommt das Gericht zu
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatengericht hatte sich in drei ähnlichen Fällen mit der Frage zu befassen, ob die Bezeichnungen: „Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist“ , „Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN„ und “Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen
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