Regelmäßig möchten Unternehmen Marken anmelden, die sich sehr stark an beschreibenden Begriffen orientieren und somit einen unmittelbaren Zusammenhang zu den Waren oder Dienstleistungen herstellen. Bereits vor der Anmeldung spielt dieses Thema eine Rolle, da zu beurteilen ist, ob die Marke überhaupt schutzfähig ist oder mangels Unterscheidungskraft nicht
.:: weiterlesen ::. →Ich hatte hier im Blog schon über die US-Markenanmeldung App Store von Apple berichtet. Einige Firmen, insbesondere Microsoft, versuchten gegenüber dem US-Markenamt (USPTO) gegen diese Anmeldung zu intervenieren und dieses von der Schutzunfähigkeit der Marke zu überzeugen. Bisher hat das USPTO die Marke noch nicht registriert (An
.:: weiterlesen ::. →Es gibt Marken, da kann man sich gar nicht vorstellen, wie diese verwendet werden sollen und wie daraus eine Marke werden soll. Aber dem jeweiligen Anmelder muss unterstellt werden, er habe sich dabei was gedacht. So auch bei der angemeldeten Wortmarke „Arschlecken24“ die für die Waren „Schmuckwaren;
.:: weiterlesen ::. →Die Wort-/Bildmarke wurde für Waren der Klasse 16 und Dienstleistungen der Klasse 41 angemeldet. Nachdem das DPMA die Anmeldung abgelehnt hat und darauf verwies, das die Zusammensetzung der drei Wörter als Hinweis darauf zu verstehen ist, dass es nicht um das simple Zubereiten von Nahrung gehe, sonder
.:: weiterlesen ::. →Der Gründer von Wikileads hat ja gerade erhebliche Probleme mit der Justiz, aber optimistisch wie er ist – vielleicht hat er ja auch schon geheime Dokumente die seine Unschuld beweisen – denkt er an die Zukunft und hat seinen Namen als Marke angemeldet. In Großbritannien und beim
.:: weiterlesen ::. →Ich hatte in der Vergangenheit über eine Abmahnwelle gegen Zahnärzte auf Grundlage einer Bildmarke, die einen grünen Apfel wiedergibt berichtet. Einer bzw. zwei der Abgemahnten hatten sich gegen die Abmahnung gewährt und einen Antrag auf Löschung dieser Bildmarke beim DPMA gestellt. Ein solcher Löschungsantrag ist gem. §
.:: weiterlesen ::. →Die Bezeichnung „Kinder Chocopleasure“ war für eine Vielzahl von Warenangemeldet wurden, jedoch lehnte das DPMA die Registrierung ab, da es sich bei dem angemeldeten Zeichen in Bezug auf die beanspruchten Waren um eine nicht unterscheidungskräftige Angabe nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG handele. Der Prüfer
.:: weiterlesen ::. →Die Prüfer des DPMA wurden bei ihrer Bewertung hinsichtlich der Schutzfähigkeit einer Marke seitens des Bundespatentgerichtes wieder einmal für zu streng befunden und die Marke „Prodflow“ für folgende Dienstleistung „wissenschaftliche und industrielle Analysedienstleistungen, Durchführung von wissenschaftlichen und technologischen Forschungsarbeiten“ registriert (Az.: 24 W (pat) 85/08). Seitens des
.:: weiterlesen ::. →Im Zusammenhang mit der Beschwerde der Anmelderin der Wortmarke „Strategy Circle“ beim BPatG nachdem das DPMA die Eintragung abgelehnt hatte, musste sich das Bundespatentgericht mit der interessanten Frage beschäftigen, ob das Amt oder das Gericht bei der Bewertung der Schutzfähigkeit Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken beim Europäischen
.:: weiterlesen ::. →Das BPatG hat heute einem Löschungsantrag gegen eine Bildmarke stattgegeben, die die Quadriga des Berliner Brandenburger Tors wieder gegeben hat. Die Bildmarke (Reg 30657489) war im Januar 2007 von einem Hotel für Dienstleistungen der Klassen 39, 41, 43 und 44 registriert wurden. Gegen die Registrierung hatte ein
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