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Artikel mit dem Stichwort ‘Schutzfähigkeit’

Schokoladenriesen streiten um Farbmarke – Milka vs. Cadbury

Schokoladenriesen streiten um Farbmarke – Milka vs. Cadbury

Trotz des Einwandes der Konkurrenz (Nestlé) hat das britische Markenamt (Intellectual Property Office) die Farbmarke der Firma Cadbury registriert. Bereits am 15 Oktober 2004 hatte das Unternehmen die nachfolgende Marke angemeldet: Bei der Anmeldung wurde folgende Beschreibung verwendet: “The colour purple (Pantone 2685C), as shown on the

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MyPedfood.de vs. myPedfood®

Aktuell musste wieder ein StartUp offline gehen, da es sich im Streit um seine Domain geschlagen gab. MyPetFood-Gründer Michael Busch teilte mit, dass der Betrieb des Shops eingestellt wird, da der Mitbewerber, die Wunschfutter GmbH, das Unternehmen abgemahnt hat und zukünftige die Verwendung der Domain mypetfood.de untersagte.

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60 Startup mit Ihren Logos im Markencheck

Auf der Webseite von ds Deutsche Startups wurden einige der aktuellen Startup und die Entwicklung ihrer Logos veröffentlicht. Ich habe geprüft, ob die Unternehmen die Logos oder ihre Firmennamen auch als Marke schützen lassen haben. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die meisten der schutzfähigen Namen als Marke

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Bundespatentgericht hat wieder gegen I-Marken entschieden

Bundespatentgericht hat wieder gegen I-Marken entschieden

Nachdem in diesem Blog bereits letztens über die Marke iFINANCE berichtet wurde, die vom BPatG als zu beschreibend beurteilt und daher nicht registriert wurde, gibt es aktuell wieder eine ähnlich gelagerte Entscheidung des Gerichtes. Dabei ist anzumerken, dass die Schnittmenge zu den seitens Apple für seine Marken

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Marke „App Store“ auch in Deutschland angemeldet

Marke „App Store“ auch in Deutschland angemeldet

Hier im Blog wurde bereits darüber berichtet, dass Apple in den USA und in Europa jeweils die Marke „App Store“ als Wortmarke angemeldet hat und bei beiden Ämtern auf Widerstand durch die Mitbewerber gestoßen ist. Diese argumentieren, dass die Bezeichnung ein Gattungsbegriff ist und daher nicht als

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Die Marke „App Store“ von Apple wird auch in Europa von Microsoft, HTC, Nokia, Sony Ericsson angegriffen

Die Marke „App Store“ von Apple wird auch in Europa von Microsoft, HTC, Nokia, Sony Ericsson angegriffen

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass Microsoft in den USA die Markenanmeldung von Apple bezüglicher der Bezeichnung „App Store“ beim USPTO mit dem Argument angreift, dass die Bezeichnung keine Unterscheidungskraft besitzt. Nun wurde bekannt, das Microsoft und drei seiner wichtigsten mobilen Partner – HTC, Nokia und Sony

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Markenrecht: 3D Marken sind schwierig – auch Schokobecher nicht schutzfähig.

Markenrecht: 3D Marken sind schwierig – auch Schokobecher nicht schutzfähig.

Ältere Damen lieben es, Eierlikör im Schokobecher und die Firma Riegelein hat versucht, ihren Schokobecher als 3D-Marke schützen zu lassen und so Mitbewerbern das Leben schwerer zu machen. Im Jahr 2009 wurde die 3D-Marke für Süßwaren und Schokoladenwaren (Klasse 30) angemeldet und dabei die nachfolgende Abbildung verwendet.

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Markenrecht: Hausfee als Wortmarke teilweise gelöscht

Markenrecht: Hausfee als Wortmarke teilweise gelöscht

Im Jahr 2003 wurde die Marke „Hausfee“ für verschiedene Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reinigungen eingetragen. Bei der damaligen Prüfung war das DPMA großzügig bei der Bewertung der Schutzfähigkeit der Bezeichnung. Aufgrund eines Löschungsantrages musste das Amt die Frage allerdings noch einmal bewerten. Eingetragen wurde die

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Bundespatentgericht nagt am Markenschutz von Apple

Bundespatentgericht nagt am Markenschutz von Apple

Bekanntermaßen hat Apple seine Markenfamilie rund um das „i“ aufgebaut, beispielsweise sollen IPhone, IPod, IPad oder ITunes genannt werden. Die Marken der Topseller von Apple haben den gleichen Aufbau – sie beginnen mit einem „I“ dem jeweils ein beschreibender Zusatz folgt. Bisher hatte Apple mit seinen Markenanmeldungen

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Richtige Disclamer rettet Bildmarke

Richtige Disclamer rettet Bildmarke

In einem aktuellen Verfahren vor dem Bundespatentgericht ging es um eine Bildmarke, die lediglich aus einem Biber bestand. Die Marke war für neben Dienstleistungen der Klassen 36 und 42 für die folgenden Waren angemeldet wurden: Klasse 16: Bilder; Bücher; Kalender; Kataloge; Papier; Prospekte; Zeichnungen; Zeitschriften Das Amt

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