Seitens der Richter des Bundespatentgerichtes wurde der Widerspruch gegen die registrierte Wort-/Bildmarke aus der älteren Wortmarke „Die blaue Linie“ zurückgewiesen, damit wurde die vorherige Entscheidung des Deutschen Patent und Markenamtes bestätigt. Die jüngere Marke wurde für die Klasse 41 „Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Ernährungsberatung“ registriert, während
.:: weiterlesen ::. →Das BPatG hat in dem Widerspruchsverfahren (24 W (pat) 66/08) der Marke „Perox“ gegen die Marke „Perotex“ eine Verwechslungsgefahr verneint. Zuerst stellte das Gericht fest, dass die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke von Haus aus, d. h. vor und unabhängig von jeder Benutzung, deutlich unterdurchschnittlich ist, weil “PEROX” offenkundig
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatentgericht hatte nach dem die ältere Marke „Xaprila“ Widerspruch gegen die Registrierung der jüngeren Marke erhoben hatte und dieser vom DPMA für Teile der registrierten Marke bestätigt wurde, darüber zu entscheiden, ob Verwechslungsgefahr besteht. Die Richter kamen dabei zu dem Schluss, dass zwischen den Marken kein
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