Heute hat der BGH hat die Entscheidungen des Landgerichtes und des Kammergerichtes Berlin bestätigt und entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung untersagt werden kann, wenn lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden. Die Beklagten in diesem Verfahren bieten im Internet unter der
.:: weiterlesen ::. →Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf der Website www.spickmich.de, die von den Beklagten gestaltet und verwaltet wird. Zugang zu dem Portal haben nur registrierte Nutzer. Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des Namens der Schule,
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