Bei einer Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) hat der Anmelder bis zum März 2008 einen Recherchebericht aller 27 beteiligte Markenämter erhalten. Nach Erhalt des Berichtes konnte der Anmelder entscheiden, ob er die Anmeldung fortführt oder aufgrund kritischer bereits eingetragener Marken aus den EU-Ländern die Anmeldung beendet. Dann hatte
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