Immer wieder ärgert es den Mandanten, wenn er eine Abmahnung aus Markenrecht erhält und dem Gegner die Kosten für zwei Anwälte bezahlen soll. Da der Streitwert regelmäßig mindestens bei 50.000,00 Euro liegt, schnellen die Gebühren bei zwei Anwälten schnell auf über 3.000,00 Euro. Grundlage für diese überhöhten
.:: weiterlesen ::. →Die Deutsche Telekom hatte ihren Mitbewerbe Tele2 wegen der Verwendung der Werbeaussage „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten.“ in einer aktuellen Werbekampagne abgemahnt. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, beantragte die Telekom eine Einstweilige Verfügung beim LG Düsseldorf. Diese Einstweilige Verfügung wurde auch erlassen und durch
.:: weiterlesen ::. →Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma ebay-GmbH nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.
.:: weiterlesen ::. →


