Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. Der in Deutschland wohnhafte Kläger nimmt die Verlegerin der Tageszeitung “The New York Times” sowie den in New York ansässigen
.:: weiterlesen ::. →Wie der Wuppertaler Rundschau zu entnehmen ist, lehnt es die dortige Staatsanwaltschaft ab, gegen Tauschbörsenbenutzer zu ermitteln und lässt Anzeigen der Rechteinhaber oder deren Rechtsanwälte unbearbeitet. Damit wird es für Abmahner schwierig, wenn nicht gar unmöglich den zu einer IP-Adresse gehörigen Anschlussinhaber zu ermitteln. Wie die Pressestelle
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