In einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz musste sich das LG Köln am 21.04.2008 (Az.: 28 O 124/08) mit der Frage beschäftigen, ob auch virtuelle Kunst dem Urheberrecht unterliegt. Dabei kam es zu dem grundsätzlichen Ergebnis, dass auch im “virtuellen Raum” urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, wenn diese dem
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