Vor dem Landgericht München wurde am 20. Februar 2008 über die Frage verhandelt, ob der Bestseller Tannöd ein Plagiat ist und damit Urheberrechte verletzt. Angerufen hatte Journalist Peter Leuschner das Gericht, denn er behauptete, dass die Autorin Andrea Maria Schenkel seine Urheberechte aus zwei von ihm geschriebenen
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