Das StudiVZ sehr klagefreudig ist und regelmäßig insbesondere gegen Domaininhaber mit dem Kürzel „VZ“ vorgeht, wurde hier ja schon berichtet, daneben wird aber StudiVZ auch selber angegriffen und dabei geht es um eine grundsätzliche Frage, nämlich ob StudiVZ ein Plagiat von Facebook, dem amerikanischen Pardon ist. Nun
.:: weiterlesen ::. →Nachdem StudiVZ in seinen bisherigen Abmahnungen bereits eine Vielzahl von erfolgreichen Einstweiligen Verfügungen aufführen konnte, kann nun auch ein Urteil des Landgerichtes Köln (AZ.: 84 O 33/08) ergänzt werden, welches die Einstweilige Entscheidung bestätigt. Wie Teilnehmer der Verhandlung erzählt haben, war die Verhandlungsführung des Richters sehr ergebnisorientiert.
.:: weiterlesen ::. →


