Seitens des BPatG wurde in einem aktuellen Widerspruchsverfahren über die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „O2Kids“ und „O2“ entscheiden. Dabei kam das Gerichts zu dem Ergebnis, dass bei den relevanten Waren die Verwechslungsgefahr nur bei einem sehr eingeschränkten Bereich (Klasse 28) gegeben ist. Denn nur soweit war Identität
.:: weiterlesen ::. →Seitens der Richter des Bundespatentgerichtes wurde der Widerspruch gegen die registrierte Wort-/Bildmarke aus der älteren Wortmarke „Die blaue Linie“ zurückgewiesen, damit wurde die vorherige Entscheidung des Deutschen Patent und Markenamtes bestätigt. Die jüngere Marke wurde für die Klasse 41 „Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Ernährungsberatung“ registriert, während
.:: weiterlesen ::. →In einer aktuellen Entscheidung hat das DPMA den Widerspruch aus der Wort-/Bildmarke „Creditreform“ gegen die Wort-/Bildmarke „Kreditinform“ zurückgewiesen und die Verwechslungsgefahr verneint. Gegenüber standen sich die beidem Wort-/Bildmarken Beide Marken waren zum Zeitpunkt der Entscheidung noch für folgende Dienstleistungen der Klasse 35 und 36 registriert. Vermittlung von
.:: weiterlesen ::. →Mit Bio kann man viel Geld verdienen und daher werden auch jede Menge Marken angemeldet und registriert die diesen Bestandteil im Namen tragen. Dadurch sind natürlich Überschneidungen vorprogrammiert und es kommt regelmäßig zu Widersprüchen. Nachfolgend wird eine Entscheidung des europäischen Markenamtes (HABM) vom 28. September 2009 widergegeben,
.:: weiterlesen ::. →


