Nachdem StudiVZ in seinen bisherigen Abmahnungen bereits eine Vielzahl von erfolgreichen Einstweiligen Verfügungen aufführen konnte, kann nun auch ein Urteil des Landgerichtes Köln (AZ.: 84 O 33/08) ergänzt werden, welches die Einstweilige Entscheidung bestätigt. Wie Teilnehmer der Verhandlung erzählt haben, war die Verhandlungsführung des Richters sehr ergebnisorientiert.
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