Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan “20% auf alles” angekündigten Rabattaktion entschieden. Die Beklagte betreibt an vielen Standorten in Deutschland Bau- und Heimwerkermärkte. Sie führte im Januar 2005 eine Rabattaktion durch, für die
.:: weiterlesen ::. →Ein Werbe-Slogan ist irreführend, wenn Lebensmittel mit einem regionalen Hinweis verkauft, tatsächlich aber an einem anderen Ort produziert worden sind. Dies entschied das Landgericht Offenburg. Wer Lebensmittel mit Herkunftshinweisen vertreibe und dabei in Werbung oder Kennzeichnung absichtsvoll Bezug auf Vorstellungen und Erwartungen der Verbraucher nehme, müsse dabei
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