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	<title>Recht geblogt &#187; HABM</title>
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	<description>[f200] ASG  Rechtsanwälte [Fachanwalt Sylvio Schiller]</description>
	<lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 15:21:56 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Steigende Innovation in Europa</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 20:57:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaftsmarken]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Innovation]]></category>
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		<category><![CDATA[Wirtschaftskrise]]></category>

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		<description><![CDATA[Die in den Alicante News seitens des HABM veröffentlichten Zahlen legen die Vermutung nach, dass die Innovationskraft in Europa wieder zugenommen hat und der deutliche Rückgang im letzten Jahr zu überwunden scheint. Es gibt zwischenzeitlich wieder mehr Markenanmeldungen als vor der der Wirtschaftskrise – das spricht für neue innovative Impulse aus der Wirtschaft. 03/2007 03/2008 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<div class="topsy_widget_data topsy_theme_blue" style="float: right;margin-left: 0.75em; background: url(data:,%7B%20%22url%22%3A%20%22http%253A%252F%252Fblog.f-200.com%252F2010%252F04%252Fsteigende-innovation-in-europa%252F%22%2C%20%22shorturl%22%3A%20%22http%3A%2F%2Fbit.ly%2Fd8z9sY%22%2C%20%22style%22%3A%20%22big%22%2C%20%22title%22%3A%20%22Steigende%20Innovation%20in%20Europa%22%20%7D);"></div>
<p>Die in den Alicante News seitens des HABM veröffentlichten Zahlen legen die Vermutung nach, dass die Innovationskraft in Europa wieder zugenommen hat und der deutliche Rückgang im letzten Jahr zu überwunden scheint.<span id="more-2615"></span></p>
<p>Es gibt zwischenzeitlich wieder mehr Markenanmeldungen als vor der der Wirtschaftskrise – das spricht für neue innovative Impulse aus der Wirtschaft.</p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;"> </span></p>
<table style="border-collapse: collapse;" border="0">
<colgroup>
<col style="width: 318px;"></col>
<col style="width: 67px;"></col>
<col style="width: 70px;"></col>
<col style="width: 70px;"></col>
<col style="width: 96px;"></col>
</colgroup>
<tbody>
<tr>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border: solid 0.5pt;"></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: solid 0.5pt; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">03/2007</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: solid 0.5pt; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">03/2008</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: solid 0.5pt; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">03/2009</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: solid 0.5pt; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">03/2010</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: solid 0.5pt; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">Markenanmeldungen eingegangen</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">8410</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">7542</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">7709</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">9380</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: solid 0.5pt; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">Markenanmeldungen veröffentlicht</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">4779</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">6900</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">4315</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">10217</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: solid 0.5pt; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">Markenregistrierung</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">4026</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">7593</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">2586</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">9043</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: solid 0.5pt; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">Markenverlängerung</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">1281</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">1141</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">2070</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">2200</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: solid 0.5pt; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">Geschmacksmuster eingegangen</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">7123</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">3353</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">4822</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">7068</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: solid 0.5pt; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">Geschmacksmuster veröffentlicht</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">8029</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">5947</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">6911</span></td>
<td style="padding-left: 7px; padding-right: 7px; border-top: none; border-left: none; border-bottom: solid 0.5pt; border-right: solid 0.5pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: 12pt;">7313</span></td>
</tr>
</tbody>
</table>

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		<title>Slogan Vorsprung durch Technik darf Marke werden</title>
		<link>http://blog.f-200.com/2010/02/slogan-vorsprung-durch-technik-darf-marke-werden/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 22:11:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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		<category><![CDATA[Originalität]]></category>
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		<description><![CDATA[Nachdem ich hier im Blog in der letzten Zeit immer wieder über Slogan berichtet haben, die bei der Anmeldung durchgefallen sind, möchte ich natürlich auch ein Urteil erwähnen, welches die Schutzfähigkeit des Slogans „Vorsprung durch Technik“ bestätigt hat. Der Werbeslogan der Audi AG ist bekannt und hat sich durch seine dauerhafte und regelmäßige Verwendung bereits [...]]]></description>
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<p>Nachdem ich hier im Blog in der letzten Zeit immer wieder über Slogan berichtet haben, die bei der Anmeldung durchgefallen sind, möchte ich natürlich auch ein Urteil erwähnen, welches die Schutzfähigkeit des Slogans „Vorsprung durch Technik“ bestätigt hat.</p>
<p>Der Werbeslogan der Audi AG ist bekannt und hat sich durch seine dauerhafte und regelmäßige Verwendung bereits eingeprägt, die Adelung zur Marke war ihm aber bisher verwehrt wurden.</p>
<p>Die AUDI AG hatte die Marke als Wortmarke Anfang 2003 für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 12, 14, 16, 18, 25, 28, 35 bis 43 und 45 angemeldet, diese Anmeldung wurde vom damaligen Prüfer abgelehnt. Auch die Beschwerde der Anmelderin und die folgende gerichtliche Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften fielen ablehnend aus.</p>
<p>Gegen dieses Urteil legte die Anmelderin Rechtsmittel zum EuGH ein und diese entschied nun mit Urteil vom 21.01.2010 – C‑398/08 P.</p>
<p>Die Richter betonen in ihrer Entscheidung, dass die Eintragung einer Marke, die aus Zeichen oder Angaben besteht, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marke bezieht, verwendet werden, ist nicht schon wegen einer solchen Verwendung ausgeschlossen und an eine Eintragung diese Marken keine strengeren Maßstäbe anzulegen sind als an sonstige Zeichen.</p>
<p>Dabei verweist das Urteil auf ältere Entscheidungen des Gerichtes, die dahingehend erfolgten, dass bei einem Werbeslogan für die Annahme des erforderlichen Minimums an Unterscheidungskraft nicht verlangt werden kann, dass der Werbeslogan „phantasievoll“ sei und „ein begriffliches Spannungsfeld, das einen Überraschungs- und damit Merkeffekt zur Folge habe“, aufweise.</p>
<p>In der Begründung des Urteils zeigt die Entscheidung dann auf, dass die Richter des angefochtenen Urteils, obwohl Sie entsprechend ihren Ausführungen diese Grundsätze kennen und angeblich anwenden, ihre Schlussfolgerung, dass der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft fehle, dann im Wesentlichen damit begründet haben, dass sie als Werbeslogan wahrgenommen werde, also gerade mit ihrer lobenden oder werbenden Verwendung.</p>
<p>Diese Fehleinschätzung revidiert das Urteil aber, wenn ausgeführt wird:</p>
<blockquote><p>„Insoweit ist insbesondere hervorzuheben, dass der anpreisende Sinn einer Wortmarke es nicht ausschließt, dass sie geeignet ist, gegenüber den Verbrauchern die Herkunft der bezeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine solche Marke kann daher von den angesprochenen Verkehrskreisen gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden. Daraus ergibt sich, dass, sofern diese Verkehrskreise die Marke als Herkunftshinweis wahrnehmen, es für ihre Unterscheidungskraft unerheblich ist, dass sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst wird.“</p></blockquote>
<p>Im Folgenden stellt das Gericht außerdem fest, dass alle Marken, die aus Zeichen oder Angaben bestehen, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der mit diesen Marken bezeichneten Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, naturgemäß in mehr oder weniger großem Umfang eine Sachaussage enthalten.</p>
<p>Soweit solche Marken nicht glatt beschreibend sind, können sie somit eine, und sei es auch einfache Sachaussage enthalten und dennoch geeignet sein, den Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn diese Marken</p>
<p>-          nicht nur in einer <strong>gewöhnlichen Werbemitteilung</strong> bestehen,</p>
<p>-          sondern eine gewisse <strong>Originalität</strong> oder <strong>Prägnanz</strong> aufweisen,</p>
<p>-          ein <strong>Mindestmaß an Interpretationsaufwand</strong> erfordern oder</p>
<p>-          bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen <strong>Denkprozess</strong> auslösen.</p>
<p>„In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Aussage „Vorsprung durch Technik“ nicht offenkundig aus dem genannten Slogan hervorgeht. Wie von Audi ausgeführt, lässt die Wortfolge „Vorsprung durch Technik“ zunächst nur einen ursächlichen Zusammenhang erkennen und verlangt vom Publikum einen gewissen Interpretationsaufwand. Zudem weist dieser Slogan eine gewisse Originalität und Prägnanz auf, die ihn leicht merkfähig machen. Schließlich ist, da es sich um einen berühmten Slogan handelt, der seit vielen Jahren von Audi verwendet wird, nicht auszuschließen, dass der Umstand, dass die angesprochenen Verkehrskreise daran gewöhnt sind, diesen Slogan mit den von diesem Unternehmen hergestellten Autos zu verbinden, es diesem Publikum auch erleichtert, die betriebliche Herkunft der bezeichneten Waren oder Dienstleistungen zu erkennen.“</p>
<p>Abzuwarten bleibt, wie sich dieses Urteil auf zukünftige Entscheidungen des HABM und des DPMA bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit von Wortmarken, die auch als Slogan verwendet werden können, auswirkt. Es bleibt zu hoffen, dass seitens der Prüfer die grundsätzlich ablehnende Haltung nicht beigehalten wird und es zu einer Prüfung anhand der nochmals bestätigten und etwas konkretisierten Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit solcher Marken kommt.</p>

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		<title>Neues Model von KIA vorzeitig bekannt geworden</title>
		<link>http://blog.f-200.com/2010/01/neues-model-von-kia-vorzeitig-bekannt-geworden-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2010 21:58:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschmacksmuster]]></category>
		<category><![CDATA[Aufschiebende Bekanntmachung]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[KIA]]></category>
		<category><![CDATA[KIA SPRTAGE]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie nun bekannt wurde, hat KIA versehentlich über eine Geschmacksmuster beim europäischen Marken- und Patentamt (HABM) das Design des neuen Kia Sportage vorab veröffentlich. Eigentlich war dessen Premiere auf dem Genfer Autosalon 2010 vorgesehen. Nun kann aber bereits seit dem 15. Januar  2010 im amtlichen Register des HABM ein Blick auf das neue Design geworfen [...]]]></description>
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<p>Wie nun bekannt wurde, hat KIA versehentlich über eine Geschmacksmuster beim europäischen Marken- und Patentamt (HABM) das Design des neuen Kia Sportage vorab veröffentlich. Eigentlich war dessen Premiere auf dem Genfer Autosalon 2010 vorgesehen.</p>
<p>Nun kann aber bereits seit dem 15. Januar  2010 im amtlichen Register des HABM ein Blick auf das neue Design geworfen werden. Die Anmeldung vom Kia Motors Corporation mit dem Aktenzeichen 001652744-0001 wurde am 28. Dezember 2009 angemeldet und am 15. Januar 2010 veröffentlicht.</p>
<p>Die nachfolgenden Wiedergaben wurden seitens der Anmelderin verwendet.</p>
<p><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 1" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_1_source.jpg" alt="" width="249" height="134" /><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 2" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_2_source.jpg" alt="" width="165" height="136" /><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 3" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_3_source.jpg" alt="" width="169" height="140" /></p>
<p><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 4" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_4_source.jpg" alt="" width="300" height="116" /><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 5" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_5_source.jpg" alt="" width="310" height="123" /></p>
<p><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 6" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_6_source.jpg" alt="" width="142" height="304" /></p>
<p>Grundsätzlich kann der Anmelder bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters selber entscheiden, ob die eingereichten Abbildungen veröffentlicht werden oder dies aufgeschoben werden soll.</p>
<p>Letztes wählt man meist, wenn die offizielle Vorstellung des Produktes noch ansteht. Ob in dem Fall von KIA die bearbeitenden Rechtsanwälte versehentlich den Antrag für die aufschiebende Bekanntmachung vergessen haben oder das Amt versehentlich diesen missachtet hat, wird sicher nicht mehr geklärt werden, aber ärgerlich ist es für den Anmelder schon.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Aus für Markenurkunde in Papierform</title>
		<link>http://blog.f-200.com/2009/12/aus-fur-markenurkunde-in-papierform/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 21:41:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[DPMA]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Urkunde]]></category>
		<category><![CDATA[Europäisches Markenamt]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Markenurkunde]]></category>
		<category><![CDATA[MyPage]]></category>
		<category><![CDATA[Registrierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Europäische Markenamt (HABM) hat dieses Jahr bereits mehrfach sein elektronisches Anmeldeverfahren verbessert und den Service ausgeweitet. Konsequent setzt das HABM dabei auf papierlose Kommunikation, so dass nach der elektronischen Anmeldung  sämtliche Schreiben seitens des Amtes innerhalb des sogenannten „mypage“-System elektronisch übermittelt werden und unsererseits auch auf diesem Weg  geantwortet werden kann. Damit ist das [...]]]></description>
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<p>Das Europäische Markenamt (HABM) hat dieses Jahr bereits mehrfach sein elektronisches Anmeldeverfahren verbessert und den Service ausgeweitet. Konsequent setzt das HABM dabei auf papierlose Kommunikation, so dass nach der elektronischen Anmeldung  sämtliche Schreiben seitens des Amtes innerhalb des sogenannten „mypage“-System elektronisch übermittelt werden und unsererseits auch auf diesem Weg  geantwortet werden kann.</p>
<p>Damit ist das Europäische Markenamt wesentlich weiter als das DPMA, dort kann lediglich die Anmeldung von Marken online erfolgen, danach wechselt das Verfahren vollständig auf „offline“ und sämtliche Mitteilungen kommen per Post und ab und zu auch mal den schnellen Weg des Faxes.</p>
<p>Nun geht das HABM sogar soweit, dass keine Papierurkunden nach der Registrierung der Marke versandt werden.</p>
<p>Das HABM wird das neues System für elektronische Urkunden (E-Urkunden) für eingetragene Gemeinschaftsmarken ab Mittwoch, dem 9. Dezember einführen. Ziel ist es die Eintragungsdauer zusätzlich zu verkürzt.</p>
<p>Die elektronischen Urkunden werden dasselbe Erscheinungsbild und dieselbe Struktur wie die bisherigen Papierurkunden und dieselbe rechtliche Gültigkeit besitzen. Sie sollen zum Herunterladen im PDF Format über das Onlinesystem (MyPage) innerhalb weniger Tage nach dem Eintragungsdatum verfügbar sein.</p>
<p>Na da sind wir ja mal gespannt.</p>

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		<title>Bio ist gefragt auch beim Markenamt</title>
		<link>http://blog.f-200.com/2009/11/bio-ist-gefragt-auch-beim-markenamt/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 17:17:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absolute Schutzhindernisse]]></category>
		<category><![CDATA[BIO]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichnungskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Verwechslungsgefahr]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Bio kann man viel Geld verdienen und daher werden auch jede Menge Marken angemeldet und registriert die diesen Bestandteil im Namen tragen. Dadurch sind natürlich Überschneidungen vorprogrammiert und es kommt regelmäßig zu Widersprüchen. Nachfolgend wird eine Entscheidung des europäischen Markenamtes (HABM) vom 28. September 2009 widergegeben, in der das Amt sich mit der Verwechslungsgefahr [...]]]></description>
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<p>Mit Bio kann man viel Geld verdienen und daher werden auch jede Menge Marken angemeldet und registriert die diesen Bestandteil im Namen tragen. Dadurch sind natürlich Überschneidungen vorprogrammiert und es kommt regelmäßig zu Widersprüchen. Nachfolgend wird eine Entscheidung des europäischen Markenamtes (HABM) vom 28. September 2009 widergegeben, in der das Amt sich mit der Verwechslungsgefahr von Wort-/Bildmarken auseinandersetzen musste.</p>
<p>Dabei wird wieder einmal deutlich, dass bei einer Anmeldung einer Wort-/Bildmarke in der vorherigen Ähnlichkeitsrecherche auch die grafischen Elemente berücksichtigt werden sollten. Dies bedeutet zwar immer einen erheblich höheren Zeit- und Geldaufwand, lohnt sich bei größeren Projekten aber.</p>
<p>In der Entscheidung standen sich folgende Marken gegenüber:</p>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-2464" title="Bio+" src="http://blog.f-200.com/wp-content/Bio+.png" alt="Bio+" width="448" height="101" /></p>
<p style="text-align: center;">Ältere Marken                                                        Jüngere Marke</p>
<p>Im ersten Schritt vergleicht das Amt die jeweiligen Waren und Dienstleistungen der Marken und stellt fest, welcher Abstand zwischen diesen besteht.</p>
<p>Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der fraglichen Waren sind alle relevanten Faktoren für diese Waren Rechnung getragen werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem deren Art, Verwendungszweck und ihre Nutzung und ob sie in Konkurrenz zu einander stehen oder sich ergänzen.</p>
<p>Weitere Faktoren sind der Zweck der Waren und Dienstleistungen, oder ob nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie von demselben Unternehmen hergestellt oder vertrieben werden bzw. von wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen bzw. deren Vertriebskanäle und Verkaufsstellen genutzt werden.</p>
<p>In einer umfangreichen Prüfung kommt das Amt zu dem Schluss, dass mindestens ein Teil der sich gegenüberstehenden Waren in Klasse 29, 30 und 31 identisch bzw. ähnlich sind. ^</p>
<blockquote><p>Klasse 29: Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte, konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse, Gelees, Konfitüren, Kompotte, Eier, Milch und Milcherzeugnisse, Speiseöle und -fette.</p>
<p>Klasse 30: Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee, Mehl und Zubereitungen aus Getreide, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis, Honig, Sirup, Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Saucen (Würzmittel), Gewürze, Eis.</p>
<p>Klasse 31: Land-, garten-und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, die nicht in anderen Klassen enthalten; lebende Tiere, frisches Obst und Gemüse, Saatgut, Futtermittel, Malz.</p></blockquote>
<p>Einige der Waren schließt das Amt jedoch aus, da hier ausreichend Unterschiede vorliegen.<br />
Im nächsten Schritt war es für die Entscheidung  die sich gegenüberstehenden Zeichen zu vergleichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich um Wort-/Bildmarken handelt.<br />
Die erste ältere Marke besteht aus dem Wort &#8220;Bio&#8221;, dem Symbol &#8220;+&#8221; und die Worte &#8220;Mehr Genuss&#8221;, die Worte &#8220;Bio +&#8221; sind in einem rechteckigen grünen und gelben Rahmen und darunter die Worte &#8220;Mehr Genuß gestellt&#8221; in einer individuellen grünen Schrift. Die anderen älteren Marke besteht aus dem Wort &#8220;Bio&#8221; und das Symbol &#8220;+&#8221; die in einem schwarzen und weißen Rahmen mit runden Ecken platziert sind.</p>
<p>Die angefochtene Marke wird durch das Wort &#8220;Bio&#8221; und dem Symbol &#8220;+&#8221; gebildet, die in weißer Schrift auf blauem Hintergrund mit einem Schmetterling auf dem oberen, rechten Seite der Marke geschrieben sind.</p>
<p>Alle Marken haben das Wort &#8220;BIO&#8221; und das Symbol &#8220;+&#8221; gemeinsam. Die Marken sind optisch ähnlich – zumindest auf einem niedrigen Grad.</p>
<p>In Bezug auf die zweite ältere Marke besteht in klanglicher Hinsicht Identität. Die erste ältere Marke wird jedoch in mehreren Silben gesprochen, die Worte &#8220;Mehr Genuss&#8221; sind nicht in der angefochtenen Marke enthalten. Das Amt weist darauf hin, dass die Marken in klanglicher Hinsicht ähnlich in dem Maße sind, dass sie die Elemente &#8220;Bio +&#8221; enthalten. Sie sind phonetisch entweder identisch oder ähnlich zu einem mittleren Grad.<br />
Konzeptionell enthalten beide Marken die Elemente &#8220;Bio“ und “+&#8221;. Diese Elemente würden als Abkürzung für &#8220;biologisch&#8221;, die &#8220;darauf hinweisen, an denen das Leben oder lebende Organismen&#8221; wahrgenommen werden (vgl. Collins English Dictionary) und das Symbol &#8220;+&#8221;, das als Adjektiv wahrgenommen wird und in diesem Zusammenhang &#8220;positiv, Anzeigen oder mit Zusatz &#8220;(vgl. Collins English Dictionary).</p>
<p>Daraus ergibt sich, dass die Zeichen zu einem gewissen Grad ähnlich sind.</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in Bezug auf die Feststellung der Verwechslungsgefahr, müssen die Marken verglichen werden, indem sie einer umfassenden Beurteilung der bildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit zwischen den Marken unterzogen werden. Bei dem Vergleich &#8220;ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind&#8221;.<br />
Die Verwechslungsgefahr ist umfassend unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zu beurteilen. Verwechslungsgefahr impliziert eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den relevanten Faktoren, insbesondere eine Ähnlichkeit zwischen den Marken und zwischen den Waren oder Dienstleistungen. So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit zwischen den Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt. Je höher die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, desto größer ist die Gefahr von Verwechslungen. Marken mit hoher Kennzeichnungskraft, entweder per se oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt, besitzen einen umfassenderen Schutz als Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer ist.<br />
Für die Zwecke dieser umfassenden Beurteilung ist auf den einigermaßen gut informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren abzustellen. Allerdings sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Durchschnittsverbraucher nur selten die Chance hat, einen direkten Vergleich zwischen den einzelnen Marken vorzunehmen, sondern auf das unvollkommene Bild zurückgreift, dass er in seinem Gedächtnis behalten hat. Es sollte auch bedacht werden, dass der Grad der Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Kategorie von Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann.<br />
Die Waren sind teilweise identisch und teilweise ähnlich und unähnlich und sie sind an eine breite Öffentlichkeit gerichtet.<br />
Bei der Bestimmung der Unterscheidungskraft einer Marke ist zu beurteilen, ob sie eine erhöhte Kennzeichnungskraft besitzt.</p>
<p>In Bezug auf die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, behauptet die Widersprechende, das ihre Marken aufgrund der intensiven Nutzung und dem Ruf besonders bekannt sind, versäumt es aber Beweise für ihre Behauptung vorzulegen. Diese Behauptung ist daher als unbegründet zurückzuweisen.</p>
<p>Im vorliegenden Fall ist es wichtig zu beachten, dass die Elemente &#8220;Bio +&#8221; oft in der Lebensmittelindustrie verwendet werden. Angesichts der Tatsache, dass die Waren, bei denen es zur Verwirrung des Kunden kommen könnte, alle Lebensmittel sind und daher die Wort/Zeichen wegen ihrer Bezugnahme auf die organische Zusammensetzung der betreffenden Waren und ihre häufigen Verwendung in Bezug auf diätetische Erzeugnisse und Nährstoffe keine Unterscheidungskraft besitzen. Es wird davon ausgegangen, dass die Elemente die Merkmale dieser Waren, nämlich biologisch hergestellten Waren beschreibend seien.</p>
<p>Hinsichtlich des Zusatzes des Symbols plus, weist das Amt darauf hin, dass dieses Symbol auf Produkten häufig verwendet wird, um ein überlegenes Produkt, ein Produkt, das etwas Besonderes ist, zu kennzeichnen.<br />
Folglich ist die originäre Kennzeichnungskraft der älteren Marken schwach insoweit es die Elemente &#8220;BIO +&#8221; betrifft.</p>
<p>Nach der Rechtsprechung bedeutet die geringe Unterscheidungskraft  der gemeinsamen Elemente &#8220;BIO&#8221; und &#8220;+&#8221;, dass die Unterschiede in der die Marken in  Farbe und Bildelemente und die Worte &#8220;Mehr Genuss&#8221; ausreichen, um die Gefahr von Verwechslungen auszuschließen.</p>
<p>Angesichts aller vorstehenden Erwägungen stellt das Amt fest, dass es keine Gefahr von Verwechslungen seitens des Publikums gibt. Daher muss der Widerspruch zurückgewiesen werden.</p>

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		<title>Wenn sich zwei Einkaufskörbe streiten</title>
		<link>http://blog.f-200.com/2009/11/wenn-sich-zwei-einkaufskorbe-streiten/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 09:24:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschmacksmuster]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenart]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Einkaufskörbe]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Neuheit]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Das HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) hatte sich in einer aktuellen Geschmacksmusterentscheidung mit Einkaufstauschen auseinanderzusetzen. Dabei ging der Inhaber des älteren Geschmacksmusters, welches mit nachfolgenden Abbildungen geschützt ist: Gegen eine jüngere Anmeldung vor. In dieser wurde ein ähnliches Produkt geschützt, die konkrete Wiedergabe sah folgender Maßen aus: Seitens des Inhabers des älteren Geschmacksmusters war ein [...]]]></description>
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<p align="left">Das HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) hatte sich in einer aktuellen Geschmacksmusterentscheidung mit Einkaufstauschen auseinanderzusetzen.</p>
<p align="left">Dabei ging der Inhaber des älteren Geschmacksmusters, welches mit nachfolgenden Abbildungen geschützt ist:</p>
<p align="left">
<p align="left"><img class="aligncenter size-full wp-image-2453" title="Geschmacksmuster 000030630-0001 " src="http://blog.f-200.com/wp-content/Geschmacksmuster2_32.jpg" alt="Geschmacksmuster 000030630-0001 " width="448" height="304" /></p>
<p align="left">
<p align="left">Gegen eine jüngere Anmeldung vor. In dieser wurde ein ähnliches Produkt geschützt, die konkrete Wiedergabe sah folgender Maßen aus:</p>
<p align="left">
<p align="left"><img class="aligncenter size-full wp-image-2455" title="Geschmacksmuster 000217955-0001 " src="http://blog.f-200.com/wp-content/Geschmacksmuster2_21.jpg" alt="Geschmacksmuster 000217955-0001 " width="448" height="224" /></p>
<p align="left">Seitens des Inhabers des älteren Geschmacksmusters war ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000217955-0001 gestellt wurden.</p>
<p align="left">Dabei stützt sich der Antragsteller hauptsächlich auf folgende Argumente,</p>
<ul>
<li>dass jüngere Geschmacksmuster sei „bis auf die Farbe und die Zweihenkellösung“ identisch mit dem älteren Muster</li>
<li>der „Schutzbereich“ des älteren GGM sei „besonders groß“, weil „vor Einführung eines solchen Korbes“ entsprechende Gestaltungen nicht existierten.</li>
<li>Zusätzlich sei „der Wiedererkennungswert, der sich maßgeblich durch die zebraartige Bebänderung am Rahmen und im weichen Korpus widerspiegelt“, enorm.</li>
</ul>
<p align="left">Der Inhaber des jüngeren Geschmacksmusters stützte sich bei seiner Verteidigung die folgenden Punkte:</p>
<ul>
<li>Das jüngere Geschmacksmuster sei durch den originellen blau-weiß Kontrast zwischen dem textilen Taschenkörper und dem Rahmenelement mit den angelenkten Griffen geprägt</li>
<li>Des Weiteren sei zwischen den beiden Griffen eine Verbreiterung mit einem Schmuckornament auf beiden Seiten angeordnet“ die das neue Muster ebenfalls prägten.</li>
<li>in Bezug auf die Eigenart wurde auf die Funktionalität eines Einkaufkorbes verwiesen „einen taschenartigen Korb zur Aufnahme der Einkäufe besitzen muss, sowie Henkel, um den Korb tragen zu können.</li>
<li>Daher muss der Designer, der in diesem Bereich etwas Neues entwickeln will, muss die die Eigenart begründenden Merkmale des Musters in dem insoweit verbleibenden geringen gestalterischen Spielraum anlegen.“</li>
</ul>
<p align="left">Das Amt begründet seine Ablehnung des Antrages auf Nichtigkeit in seiner Entscheidung damit, dass einerseits die Neuheit und andererseits die Eigenheit gegeben sind.</p>
<p align="left">Das Streitmuster unterscheidet sich vom älteren Geschmacksmuster mindestens durch die folgenden Merkmale, womit diesbezüglich die Neuheit begründet wird:</p>
<ul>
<li>das Streitmuster weist zwei Henkel auf, wohingegen das ältere Geschmacksmuster nur einen Henkel hat,</li>
<li>das Streitmuster hat zwischen den beiden Henkeln noch ein Schmuckornament, was im älteren Geschmacksmuster fehlt.</li>
<li>der Taschenkörper des Streitmusters ist blau, wohingegen das ältere Geschmacksmuster einen roten Taschenkörper aufweist.</li>
</ul>
<p align="left">Seitens des Amtes wird darauf verwiesen, dass die oben aufgeführten Merkmale keine unwesentlichen Einzelheiten sind und damit das Streitmuster nicht mit dem älteren Geschmacksmuster identisch ist.</p>
<p align="left">Zur Eigenart führt die Entscheidung aus, dass die dann gegeben ist, wenn der Gegenstand beim informierten Benutzer einen Gesamteindruck hervorruft, der sich von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein vorbekanntes Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorruft. In diesem Zusammengang ist auch der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des angegriffenen Geschmackmusters zuberücksichtigen.</p>
<p align="left">Der informierte Benutzer ist mit Körben, insbesondere Einkaufskörben vertraut.</p>
<p align="left">Ihm ist bekannt, dass die Gestaltungsfreiheit des Entwerfers durch deren Funktionalität insoweit eingeschränkt ist, als dass Körbe immer einen Taschenkörper zur Aufnahme der Einkäufe und mindestens einen Henkel zum Tragen des Korbs aufweisen müssen. Er wird daher bei der Beurteilung des Gesamteindrucks sein Augenmerk auf die Merkmale richten, für die ein größerer Gestaltungsspielraum besteht.</p>
<p align="left">Die Vorsehung von zwei Henkeln, sowie das zusätzliche Schmuckornament und die ganz andere Farbe des Taschenkörpers beim Streitmuster rufen einen anderen Gesamteindruck beim informierten Benutzer hervor, als das ältere Geschmacksmuster.</p>
<p align="left">Zwar enthalten die beiden sich gegenüberstehenden Geschmacksmuster gleichermaßen die „Zebrabebänderung“, auf die der Ast. hingewiesen hat, und möglicherweise hat dieses Merkmal auch einen gewissen „Wiedererkennungswert“. Darauf kommt es jedoch im Geschmacksmusterrecht nicht an. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, und der wird durch das eine Merkmal der „Zebrabebänderung“ nicht entscheidend geprägt.</p>
<p align="left">Das ältere Geschmacksmuster steht der Eigenart des Streitmusters folglich nicht entgegen und in der Summe ist das jüngere Geschmacksmuster nicht für nichtig zu erklären.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kein Monopol auf Ausrufezeichen „!“</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 21:18:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Absolute Schutzhindernisse]]></category>
		<category><![CDATA[Ausrufezeichen]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[JOOP!]]></category>
		<category><![CDATA[Unterscheidungskraft]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekannt ist das Modelabel mit der Marke „JOOP!“. Nun wollte das Unternehmen aber auf seinen Namen „verzichten“ und beanspruchte Markenschutz auf das Ausrufezeichen. Damit beabsichtigte es, im Bereich Mode ein Monopol auf dieses Satzzeichen aufzubauen und Dritten die Verwendung zu untersagen. Deshalb meldete JOOP im September 2006 die Wort-/Bildmarke in den Klassen 14 (Schmuck), 18 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<div class="topsy_widget_data topsy_theme_blue" style="float: right;margin-left: 0.75em; background: url(data:,%7B%20%22url%22%3A%20%22http%253A%252F%252Fblog.f-200.com%252F2009%252F10%252Fkein-monopol-auf-ausrufezeichen-%2525e2%252580%25259e%2525e2%252580%25259c%252F%22%2C%20%22style%22%3A%20%22big%22%2C%20%22title%22%3A%20%22Kein%20Monopol%20auf%20Ausrufezeichen%20%E2%80%9E%21%E2%80%9C%20%22%20%7D);"></div>
<p>Bekannt ist das Modelabel mit der Marke „JOOP!“. Nun wollte das Unternehmen aber auf seinen Namen „verzichten“ und beanspruchte Markenschutz auf das Ausrufezeichen. Damit beabsichtigte es, im Bereich Mode ein Monopol auf dieses Satzzeichen aufzubauen und Dritten die Verwendung zu untersagen.<br />
Deshalb meldete JOOP im September 2006 die Wort-/Bildmarke</p>
<p><img class="aligncenter" title="Ausrufezeichen der Marke JOOP!" src="http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/RequestManager/getMarkAttachment?idMarkAttach=000047343263.JPG" alt="" width="206" height="377" /></p>
<p>in den Klassen 14 (Schmuck), 18 (Taschen) und 25 (Bekleidung) an. Der Prüfer lehnte die Registrierung aber mit Entscheidung vom 1. Oktober 2007 mit der Begründung ab, die angemeldete Marke besitze keine Unterscheidungskraft. Auch die Beschwerde der Markenanmelderin blieb erfolglos und die Erste Beschwerdekammer des HABM wies die Anmeldung zurück.<br />
Gegen diese Entscheidung klagte JOOP vor dem EUGH und beantragte die Entscheidung der Beschwerdekammer aufzuheben – und verlor.</p>
<p>Die Argumentation der Anmelderin zielte dabei auf folgende Punkte ab.</p>
<ul>
<li>Die Beschwerdekammer habe die europäischen MarkenVO zu eng ausgelegt und dabei insbesondere nicht berücksichtigt, dass das Publikum im betroffenen Bereich daran gewöhnt sei, Einzelbuchstaben oder einfache geometrische Formen als Marken zu erkennen.</li>
<li> Die Beschwerdekammer habe außerdem die Unterscheidungskraft zum einen des Ausrufezeichens, die durch seine besondere grafische Gestaltung verstärkt werde, und zum anderen des dekorativen Rahmens und der Kombination dieser beiden Bestandteile in der angemeldeten Marke nicht berücksichtigt. Auch habe sie in diesem Zusammenhang weder berücksichtigt, dass isolierte Ausrufezeichen im Wirtschaftsverkehr und in der Werbung für die beanspruchten Waren nicht üblich seien, noch, dass das fragliche Zeichen keinen Bezug zu den von der Anmeldung erfassten Waren habe.</li>
<li> Die angemeldete Marke sei mindestens ebenso unterscheidungskräftig wie andere Buchstaben und Satzzeichen, die als nationale Marken oder als Gemeinschaftsmarken eingetragen worden seien.</li>
<li> Außerdem war die Anmelderin der Meinung, dass die angesprochenen Verkehrskreise an die Hauptmarke der Klägerin, die Marke JOOP! aufgrund intensiver Nutzung gewöhnt seien.</li>
</ul>
<p>Diesen Argumenten konnten sich die Prüfer aber nicht  abschließen und führten in Ihrem Urteil aus:</p>
<blockquote><p>„Weiter hat die Beschwerdekammer im vorliegenden Fall zu Recht die fehlende Unterscheidungskraft aus dem Umstand hergeleitet, dass der Verbraucher, einschließlich des in höherem Maße aufmerksamen Verbrauchers, nicht in der Lage ist, auf die Herkunft der angemeldeten Waren auf der Basis eines simplen Ausrufezeichens zu schließen, das vielmehr als bloße Anpreisung oder als Blickfang wahrgenommen wird. Daher wird das in Rede stehende Zeichen nicht unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren wahrgenommen und ermöglicht es dem Verbraucher nicht, es mit bestimmten Waren in Verbindung zu setzen, so dass das Zeichen die Hauptfunktion einer Marke nicht erfüllen kann, nämlich dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke versehenen Ware zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware ohne Verwechslungsgefahr von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden.“</p></blockquote>
<p>Zusätzlich betrachten die Richter die grafische Ausgestaltung des „!“ für nicht ausreichend, um vom maßgeblichen Verkehrskreisen erkannt und vom Standardschriftbild unterschieden werden könnte.<br />
Die übrigen Argumente haben laut EuGH keine Relevanz in Bezug auf die Schutzfähigkeit der angemeldeten Marke. Insbesondere sah das Gericht nicht nachgewiesen, dass die Marke „JOOP!“ infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat. Hier wurde seitens der Anmelderin im Verfahren wohl sehr dünn vorgetragen, was die Richter nicht als ausreichend betrachteten. Zusätzlich haben die wohl in der mündlichen Verhandlungen vorgelegten Unterlagen zudem nur dahingehend einen Anhaltspunkt geben könne, dass  in Deutschland ein solches Maß an Bekanntheit erreicht wurde.<br />
Interessant ist die Anmerkung in dem Urteil, dass es bei der Frage der Bekanntheit des „!“ möglichweise auch auf die Bekanntheit der Marke „JOOP!“ ankommen könnte und damit der Bestandteil von der Nutzung der Gesamtmarke profitieren könnte.</p>

]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kuriositäten beim HABM</title>
		<link>http://blog.f-200.com/2009/08/kuriositaten-beim-habm/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 11:23:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaftsmarke]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Markentext]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.f-200.com/?p=2320</guid>
		<description><![CDATA[Bei einer Recherche ist heute die nachfolgende Marke aufgetaucht. Markentext: NIGHTSTYLERS, Plus variations of the word Nightstyle, nightstyler nightstylers, nightstylerz ,Night-stylers ,night-style, night-styler, night-stylerz, night-stilers, nightstiler, night-stilerz ,night styler, night stylerz, night Hier wäre eine Beratung durch einen Rechtsanwalt doch dringend angeraten gewesen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Bei einer Recherche ist heute die nachfolgende Marke aufgetaucht.</p>
<p>Markentext:</p>
<blockquote><p>NIGHTSTYLERS,</p>
<p>Plus variations of the word</p>
<p>Nightstyle, nightstyler nightstylers, nightstylerz ,Night-stylers ,night-style, night-styler, night-stylerz, night-stilers, nightstiler, night-stilerz ,night styler, night stylerz, night</p></blockquote>
<p>Hier wäre eine Beratung durch einen Rechtsanwalt doch dringend angeraten gewesen.</p>
<p><img class="alignnone" title="Markenname" src="http://www.f-200.com/bilder/nightstylers.jpg" alt="" width="897" height="291" /></p>

]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>WIPO Erstreckung auf EU wird billiger</title>
		<link>http://blog.f-200.com/2009/07/wipo-erstreckung-auf-eu-wird-billiger/</link>
		<comments>http://blog.f-200.com/2009/07/wipo-erstreckung-auf-eu-wird-billiger/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2009 13:23:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EM]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Internationale Marken]]></category>
		<category><![CDATA[Markenanmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[Registrierung]]></category>
		<category><![CDATA[WIPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem das Europäische Markenamt (HABM) bereits im Mai die Gebühren für die Registrierung einer Gemeinschaftsmarke erheblich reduziert hat, wurde nun mitgeteilt, dass auch die Gebühren beider WIPO für intentionale Registrierungen von Marken auf das Hoheitsgebiet der EU stark gesenkt wurden. Markenregistrierung (WIPO EU) Alt NEU bis zu 3 Klassen 2.229,00 CHF (1.470,00 Euro) 1.311,00 CHF [...]]]></description>
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<div class="topsy_widget_data topsy_theme_blue" style="float: right;margin-left: 0.75em; background: url(data:,%7B%20%22url%22%3A%20%22http%253A%252F%252Fblog.f-200.com%252F2009%252F07%252Fwipo-erstreckung-auf-eu-wird-billiger%252F%22%2C%20%22style%22%3A%20%22big%22%2C%20%22title%22%3A%20%22WIPO%20Erstreckung%20auf%20EU%20wird%20billiger%22%20%7D);"></div>
<p>Nachdem das Europäische Markenamt (HABM) bereits im Mai die Gebühren für die Registrierung einer Gemeinschaftsmarke erheblich reduziert hat, wurde nun mitgeteilt, dass auch die Gebühren beider WIPO für intentionale Registrierungen von Marken auf <span id="more-2296"></span>das Hoheitsgebiet der EU stark gesenkt wurden.</p>
<table class="MsoTableGrid" style="border: medium none; border-collapse: collapse; height: 86px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" width="465">
<tbody>
<tr>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 189.7pt;" width="253" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;">
<p>Markenregistrierung (WIPO EU)</td>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 99.2pt;" width="132" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">Alt</p>
</td>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 106.35pt;" width="142" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">NEU</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 189.7pt;" width="253" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;">bis zu 3 Klassen</p>
</td>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 99.2pt;" width="132" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">2.229,00 CHF</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">(1.470,00 Euro)</p>
</td>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 106.35pt;" width="142" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">1.311,00 CHF</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">(865,00 Euro)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 189.7pt;" width="253" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;">ab der 4. Klasse je weitere Klasse</p>
</td>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 99.2pt;" width="132" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">461,00 CHF</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">(305,00 Euro)</p>
</td>
<td style="padding: 0cm 5.4pt; width: 106.35pt;" width="142" valign="top">
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">226,00 CHF</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: right; line-height: normal;" align="right">(150,00 Euro)</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Diese Änderung wird für alle internationalen Marken ab 12. August 2009 wirksam.</p>

]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Marke &#8220;Dr. No&#8221;</title>
		<link>http://blog.f-200.com/2009/07/marke-dr-no/</link>
		<comments>http://blog.f-200.com/2009/07/marke-dr-no/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2009 16:32:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Danjaq]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. No]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[James Bond]]></category>
		<category><![CDATA[Markenmäßige Nutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Verwechslungsgefahr]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Unternehmen welches die Rechte an dem geistigem Eigentum auf der &#8220;James Bond&#8221;-Serie verwaltet, ist mit seinem Versuch gescheitert, die Eintragung von &#8220;Dr. No&#8221; als Gemeinschaftsmarke zu verhindern. Das Gericht erster Instanz hat entschieden, dass der Film-Titel, wie er auf den Deckel von Videokassetten oder DVDs verwendet wird, dazu geeignet ist, dass zwischen &#8220;Dr. No&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<div class="topsy_widget_data topsy_theme_blue" style="float: right;margin-left: 0.75em; background: url(data:,%7B%20%22url%22%3A%20%22http%253A%252F%252Fblog.f-200.com%252F2009%252F07%252Fmarke-dr-no%252F%22%2C%20%22style%22%3A%20%22big%22%2C%20%22title%22%3A%20%22Marke%20%5C%22Dr.%20No%5C%22%22%20%7D);"></div>
<p>Das Unternehmen welches die Rechte an dem geistigem Eigentum auf der &#8220;James Bond&#8221;-Serie verwaltet, ist mit seinem Versuch gescheitert, die Eintragung von &#8220;Dr. No&#8221; als Gemeinschaftsmarke zu verhindern. Das Gericht erster Instanz hat entschieden, dass der Film-Titel, wie er auf den Deckel von Videokassetten oder DVDs verwendet wird, dazu geeignet ist, dass zwischen &#8220;Dr. No&#8221; aus anderen Filmen in den &#8220;James Bond&#8221;-Serie unterschieden werden kann, aber kein Identifizierung auf die Herkunft des Filmes ermöglich. Dies wird erst durch andere verwendete Bezeichnungen  oder Symbole wie zum Beispiel &#8220;007&#8243; oder &#8220;James Bond&#8221; erreicht.</p>
<p>Die im Jahr 2001 von deutschen Medienunternehmen, Mission Productions, angemeldete Marke &#8220;Dr. No&#8221; &#8211; der Name eines Films mit Sean Connery aus dem Jahr 1962- wurde nach Prüfung durch das HABM angenommen und der Widerspruch auf Basis der Verwechslungsgefahr wurde abgelehnt. Diese Entscheidung wurde durch die US-Firma Danjaq, die die Rechte an der Bond-Film-Serie verwaltet,  mit Rechtsmittel beim Gericht erster Instanz angegriffen.</p>
<p>Die Entscheidung über das Rechtsmittel erfolgte im Jahr 2001  und ergab, dass Danjaq nicht nachweisen konnte, dass der Filmtitel markenmäßig verwendet wurde. Im Nachgang zu dieser Entscheidung hat das US-Unternehmen Gemeinschaftsmarken für die anderen James Bond Filmen  registriert. Insgesamt 18 von 21 Titel sind registriert wurden. Die Registrierungen der drei übrigen, &#8220;Casino Royale&#8221;, &#8220;Octopussy&#8221; und &#8220;Goldeneye&#8221;, sind Gegenstand weiterer Widerspruchsverfahren, die von anderen Unternehmen eingereicht wurden und bisher nicht abgeschlossen sind. </p>

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