Wieder gibt es eine neue Entwicklung des Auskunftsanspruches eines Rechteinhabers gegen einen Internetprovider hinsichtlich der IP-Adressen, die ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 21/09) einen solchen Anspruch verneint.
.:: weiterlesen ::. →In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (11 U 52/07) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat. Die Klägerin hatte festgestellt, dass ein Nutzer unter der IP-Adresse des Beklagten
.:: weiterlesen ::. →Nachdem vor wenigen Tagen in diesem Blog über einen Beschluss des Landgerichtes Frankenthal berichtet wurde, in dem dieses die Latte für den neuen Auskunftsanspruch gem. 101 UrhG sehr hoch hing, informierte nun der Verband der Musikindustrie und der Börsenverein darüber, dass es mehrere Entscheidungen von Gerichten gleicher
.:: weiterlesen ::. →Die Musikindustrie und mit Ihr der Kollege Rechtsanwalt Rasch aus Hamburg muss eine weitere Niederlage einstecken und verliert die nächste Staatsanwaltschaft, die ihr bei der Ermittlung von Nutzern von Tauschbörsen behilflich ist.
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