Wie das Amtsgericht Bielefeld in seiner Entscheidung vom 20.08.2008 (Az.: 20.08.2008) entschieden hat, kann der Verbraucher seine ihm bei Fernabsatzverträgen zustehenden Rechte (Widerruf- / Rückgaberecht) verwirken. Im zu entscheidenden Fall hatte der Käufer sein Widerrufsrecht zwar rechtzeitig gegenüber dem Verkäufer erklärt, dann aber mit der Rücksendung der
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