Das Bundespatentgericht hatte sich in mehreren Entscheidungen am 25. Juli 2008 (z.b. 28 W (pat) 16/08) mit der Frage auseinanderzusetzen, wann Farbkombinationen eintragungsfähig sind. Dabei stellt das Gericht fest, dass eine konturlose Farbkombination auch bei eindeutiger und dauerhafter Beschreibung der beanspruchten Farben genügt weder den Anforderungen an
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