Wieder eine neue Entwicklung im Zusammenhang mit dem neu umgesetzten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber im Urheberecht (§ 101 UrhG ), dieses Mal vom Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 6 Wx 2/08). Einerseits hatte sich das Gericht mit der Frage, wann liegt ein gewerbliches Ausmaß vor zu beschäftigen
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