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	<title>[IP]Recht geblogt by Sylvio Schiller &#187; Einkaufskörbe</title>
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		<title>Wenn sich zwei Einkaufskörbe streiten</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 09:24:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschmacksmuster]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenart]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Einkaufskörbe]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Neuheit]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Das HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) hatte sich in einer aktuellen Geschmacksmusterentscheidung mit Einkaufstauschen auseinanderzusetzen. Dabei ging der Inhaber des älteren Geschmacksmusters, welches mit nachfolgenden Abbildungen geschützt ist: Gegen eine jüngere Anmeldung vor. In dieser wurde ein ähnliches Produkt geschützt, die konkrete Wiedergabe sah folgender Maßen aus: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="left">Das HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) hatte sich in einer aktuellen Geschmacksmusterentscheidung mit Einkaufstauschen auseinanderzusetzen.</p>
<p align="left">Dabei ging der Inhaber des älteren Geschmacksmusters, welches mit nachfolgenden Abbildungen geschützt ist:</p>
<p align="left">
<p align="left"><img class="aligncenter size-full wp-image-2453" title="Geschmacksmuster 000030630-0001 " src="http://blog.f-200.com/wp-content/Geschmacksmuster2_32.jpg" alt="Geschmacksmuster 000030630-0001 " width="448" height="304" /></p>
<p align="left">
<p align="left">Gegen eine jüngere Anmeldung vor. In dieser wurde ein ähnliches Produkt geschützt, die konkrete Wiedergabe sah folgender Maßen aus:</p>
<p align="left">
<p align="left"><img class="aligncenter size-full wp-image-2455" title="Geschmacksmuster 000217955-0001 " src="http://blog.f-200.com/wp-content/Geschmacksmuster2_21.jpg" alt="Geschmacksmuster 000217955-0001 " width="448" height="224" /></p>
<p align="left">Seitens des Inhabers des älteren Geschmacksmusters war ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000217955-0001 gestellt wurden.</p>
<p align="left">Dabei stützt sich der Antragsteller hauptsächlich auf folgende Argumente,</p>
<ul>
<li>dass jüngere Geschmacksmuster sei „bis auf die Farbe und die Zweihenkellösung“ identisch mit dem älteren Muster</li>
<li>der „Schutzbereich“ des älteren GGM sei „besonders groß“, weil „vor Einführung eines solchen Korbes“ entsprechende Gestaltungen nicht existierten.</li>
<li>Zusätzlich sei „der Wiedererkennungswert, der sich maßgeblich durch die zebraartige Bebänderung am Rahmen und im weichen Korpus widerspiegelt“, enorm.</li>
</ul>
<p align="left">Der Inhaber des jüngeren Geschmacksmusters stützte sich bei seiner Verteidigung die folgenden Punkte:</p>
<ul>
<li>Das jüngere Geschmacksmuster sei durch den originellen blau-weiß Kontrast zwischen dem textilen Taschenkörper und dem Rahmenelement mit den angelenkten Griffen geprägt</li>
<li>Des Weiteren sei zwischen den beiden Griffen eine Verbreiterung mit einem Schmuckornament auf beiden Seiten angeordnet“ die das neue Muster ebenfalls prägten.</li>
<li>in Bezug auf die Eigenart wurde auf die Funktionalität eines Einkaufkorbes verwiesen „einen taschenartigen Korb zur Aufnahme der Einkäufe besitzen muss, sowie Henkel, um den Korb tragen zu können.</li>
<li>Daher muss der Designer, der in diesem Bereich etwas Neues entwickeln will, muss die die Eigenart begründenden Merkmale des Musters in dem insoweit verbleibenden geringen gestalterischen Spielraum anlegen.“</li>
</ul>
<p align="left">Das Amt begründet seine Ablehnung des Antrages auf Nichtigkeit in seiner Entscheidung damit, dass einerseits die Neuheit und andererseits die Eigenheit gegeben sind.</p>
<p align="left">Das Streitmuster unterscheidet sich vom älteren Geschmacksmuster mindestens durch die folgenden Merkmale, womit diesbezüglich die Neuheit begründet wird:</p>
<ul>
<li>das Streitmuster weist zwei Henkel auf, wohingegen das ältere Geschmacksmuster nur einen Henkel hat,</li>
<li>das Streitmuster hat zwischen den beiden Henkeln noch ein Schmuckornament, was im älteren Geschmacksmuster fehlt.</li>
<li>der Taschenkörper des Streitmusters ist blau, wohingegen das ältere Geschmacksmuster einen roten Taschenkörper aufweist.</li>
</ul>
<p align="left">Seitens des Amtes wird darauf verwiesen, dass die oben aufgeführten Merkmale keine unwesentlichen Einzelheiten sind und damit das Streitmuster nicht mit dem älteren Geschmacksmuster identisch ist.</p>
<p align="left">Zur Eigenart führt die Entscheidung aus, dass die dann gegeben ist, wenn der Gegenstand beim informierten Benutzer einen Gesamteindruck hervorruft, der sich von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein vorbekanntes Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorruft. In diesem Zusammengang ist auch der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des angegriffenen Geschmackmusters zuberücksichtigen.</p>
<p align="left">Der informierte Benutzer ist mit Körben, insbesondere Einkaufskörben vertraut.</p>
<p align="left">Ihm ist bekannt, dass die Gestaltungsfreiheit des Entwerfers durch deren Funktionalität insoweit eingeschränkt ist, als dass Körbe immer einen Taschenkörper zur Aufnahme der Einkäufe und mindestens einen Henkel zum Tragen des Korbs aufweisen müssen. Er wird daher bei der Beurteilung des Gesamteindrucks sein Augenmerk auf die Merkmale richten, für die ein größerer Gestaltungsspielraum besteht.</p>
<p align="left">Die Vorsehung von zwei Henkeln, sowie das zusätzliche Schmuckornament und die ganz andere Farbe des Taschenkörpers beim Streitmuster rufen einen anderen Gesamteindruck beim informierten Benutzer hervor, als das ältere Geschmacksmuster.</p>
<p align="left">Zwar enthalten die beiden sich gegenüberstehenden Geschmacksmuster gleichermaßen die „Zebrabebänderung“, auf die der Ast. hingewiesen hat, und möglicherweise hat dieses Merkmal auch einen gewissen „Wiedererkennungswert“. Darauf kommt es jedoch im Geschmacksmusterrecht nicht an. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, und der wird durch das eine Merkmal der „Zebrabebänderung“ nicht entscheidend geprägt.</p>
<p align="left">Das ältere Geschmacksmuster steht der Eigenart des Streitmusters folglich nicht entgegen und in der Summe ist das jüngere Geschmacksmuster nicht für nichtig zu erklären.</p>
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