Das HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) hatte sich in einer aktuellen Geschmacksmusterentscheidung mit Einkaufstauschen auseinanderzusetzen.
Dabei ging der Inhaber des älteren Geschmacksmusters, welches mit nachfolgenden Abbildungen geschützt ist:
Gegen eine jüngere Anmeldung vor. In dieser wurde ein ähnliches Produkt geschützt, die konkrete Wiedergabe sah folgender Maßen aus:
Seitens des Inhabers des älteren Geschmacksmusters war ein Antrag auf Erklärung [...]