Zwei Gerichte haben durch Beschluss entschieden, dass Onlinehändler abgemahnt werden können, wenn Sie nicht darüber informiere, wie die Kaufverträge mit dem Verbraucher auf ihren Seiten zustande kommen. Die zu vor ausgesprochenen Abmahnungen der Mitbewerber haben die Gerichte jeweils bestätigt. LG Dresden: (Online-Shop)
.:: weiterlesen ::. →


