Im Falle einer Abmahnung kann der Abgemahnte die Wiederholungsgefahr nur durch eine strafbewerte Unterlassungserklärung vermeiden. Daher ist es grundsätzlich erforderlich innerhalb der vom Abmahnenden gesetzten Frist die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, wenn die Ansprüche berechtigt sind. Dabei ist es regelmäßig zu empfehlen, die Erklärung sehr genau zu prüfen
.:: weiterlesen ::. →Das sind doch mal klare Worte, die das OLG Hamm auf dem Auktionsportal ebay.de gefunden hat: „Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen.“ Das Gericht stellte fest, dass diese Einschränkung auf dem Auktionsportal ebay.de unzulässig ist und sieht die Gefahr einer Umgehung der Verbraucherschutznormen
.:: weiterlesen ::. →Der u.a. für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Aktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform Namensrechte verletzt werden. Die Beklagte betreibt die Internet-Auktionsplattform eBay. Der Kläger, der selbst bei eBay registriert
.:: weiterlesen ::. →Ebay für private User ist relativ einfach und es müssen nur wenige Punkte beachtet werden, aber wenn man gewerblich handelt, dann gilt es neben Impressum, Widerruf oder Rückgabe und Gewährleistung je nach angebotener Ware noch weitere wichtige Vorschriften zu beachten. Daher ist es entscheiden als was der
.:: weiterlesen ::. →


