Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 7. August 2007 über dei Frage der Urhebernennung bei Software entschieden. 1. Die umfassende und ausschließliche Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsbefugnis (vgl. § 31 I, III UrhG) zu Gunsten des beklagten Anwenders hat es nicht auch erlaubt, sich das
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