Heute hat der BGH hat die Entscheidungen des Landgerichtes und des Kammergerichtes Berlin bestätigt und entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung untersagt werden kann, wenn lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden. Die Beklagten in diesem Verfahren bieten im Internet unter der
.:: weiterlesen ::. →Ebay wurde in Frankreich von dem französischen Luxuswarenkonzern LVMH (Louis Vuitton Moet Hennessy) in der Verantwortung genommen, da das Unternehmen sein Geschäftsmodell durch Online-Auktionsplattformen gefährdet sieht. Dabei zielt das von LVMH angestrebte Verfahren vor dem Handelsgericht in der französischen Hauptstadt Paris insbesondere auf den Handel und Verkauf
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