Das OLG München hatte in seiner Entscheidung vom 23. April 2009 (Az. 29 U 5712/07) einen sich in letzter Zeit häufenden Fall zu entscheiden, denn ein Lebensmittelhändler hatte beim DPMA eine Marke registrieren lassen, die der chinesische Importeuer des Produktes in Deutschland bereits nutzt. Aufgrund seiner Markenanmeldung
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