Kein Auskunftsanspruch gegen Internetprovider
Wieder gibt es eine neue Entwicklung des Auskunftsanspruches eines Rechteinhabers gegen einen Internetprovider hinsichtlich der IP-Adressen, die ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 21/09) einen solchen Anspruch verneint.


