In regelmĂ€Ăigen AbstĂ€nden werden einzelne SĂ€tze, ja Wortgruppen der amtlichen Widerrufsbelehrung im FernabsatzgeschĂ€ft fĂŒr unwirksam bzw. wettbewerbswidrig erklĂ€rt und der VerkĂ€ufer kann seine ErklĂ€rung jedes Mal anpassen. Dabei kommt er teilweise dem Anpassen gar nicht hinterher und lĂ€uft Gefahr abgemahnt zu werden.
Meiner Meinung nach kann er die im seitens des Gesetzgebers eingerÀumten Rechte bereits jetzt [...]