Das OLG Zweibrücken hatte in einer Entscheidung darüber zu urteilen, ob ein Beitrag noch radaktionell war oder bereits als Werung einzustufen war. Letzteres hätte bedeutet, dass dieser auch als solche gekennzeichnet hätte werden müssen. Alles Landespressegesetzes enthalten ein grundsätzliches Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Teil. Zusätzlich sieht
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