Im Mai 2011 hat das DPMA seine Verwaltung der Marken umgestellt und wohl weitestgehend auf die elektronischen Akte umgestellt. Damit sollten die Abläufe vereinfacht, der Prozess beschleunigt und optimiert werden und die Nutzer des Amtes schneller zu Ihrer Marke kommen. Zwischenzeitlich zeichnet sich in dem Verfahrensablauf jedoch
.:: weiterlesen ::. →Ein Anmelder hatte es versäumt, rechtzeitig die erforderliche Anmeldegebühr von 300,00 Euro an das DPMA zu zahlen. Aus diesem Grund hat das DPMA die Markenanmeldung als zurückgenommen betrachtet und nicht eingetragen. Der Anmelder hat beim DPMA einen Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, welcher von diesem aber abgelehnt wurde.
.:: weiterlesen ::. →Es gibt auch Konjunkturprogramme, die nicht auf das Abwracken von alten Sachen abzielen, sondern tatsächlich der Innovation helfen. Fast schon unbemerkt haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine Senkung der Gebühren für die Registrierung von Gemeinschaftsmarken geeinigt. Zukünftig entfällt die bisherige Eintragungsgebühr komplett und es
.:: weiterlesen ::. →Gute Nachrichten für Unternehmen, denn die Gebühren für die Anmeldung von Gemeinschaftsmarke sollen erheblich gesenkt werden. Angesichts des Schutzumfanges für das Gebiet aller 27 Mitgliedsstaaten sind die Gebühren dann sehr gering. Der von der Europäischen Kommission in Brüssel geleitete Ausschuss für Gebühren genehmigte ein Maßnahmenpaket zur Senkung
.:: weiterlesen ::. →


