Bekanntermaßen hat Apple seine Markenfamilie rund um das „i“ aufgebaut, beispielsweise sollen IPhone, IPod, IPad oder ITunes genannt werden. Die Marken der Topseller von Apple haben den gleichen Aufbau – sie beginnen mit einem „I“ dem jeweils ein beschreibender Zusatz folgt. Bisher hatte Apple mit seinen Markenanmeldungen
.:: weiterlesen ::. →Erstaunlich ist doch immer wieder, wie oft versucht wird Slogan als Marke zu registrieren. Auch bei dem folgenden als Wortmarke angemeldeten Slogan „Motor ist unser Antrieb“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 42, 7 und 6 ist nicht wirklich erstaunlich, dass das Bundespatentgericht die ablehnende Entscheidung des
.:: weiterlesen ::. →Mit Bio kann man viel Geld verdienen und daher werden auch jede Menge Marken angemeldet und registriert die diesen Bestandteil im Namen tragen. Dadurch sind natürlich Überschneidungen vorprogrammiert und es kommt regelmäßig zu Widersprüchen. Nachfolgend wird eine Entscheidung des europäischen Markenamtes (HABM) vom 28. September 2009 widergegeben,
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatgericht musste sich in einer aktuellen Entscheidung (AZ.: 29 W (pat) 3/09), die am 13. Oktober 2009 veröffentlicht wurde, mit einer Markenanmeldung im Bereich Druckerzeugnisse befassen. Angemeldet wurden war die Wortmarke „HOMES & GARDENS“ und das zur Entscheidung stehende Verzeichnis beschränkte sich auf „Zeitschriften zum Thema
.:: weiterlesen ::. →Bekannt ist das Modelabel mit der Marke „JOOP!“. Nun wollte das Unternehmen aber auf seinen Namen „verzichten“ und beanspruchte Markenschutz auf das Ausrufezeichen. Damit beabsichtigte es, im Bereich Mode ein Monopol auf dieses Satzzeichen aufzubauen und Dritten die Verwendung zu untersagen. Deshalb meldete JOOP im September 2006
.:: weiterlesen ::. →Beim Stöbern im Netz bin ich heute auf einen amüsanten Beitrag des Markenblogs gestoßen, denn ich hier gern zitieren möchten. Dieser hatte die Wort-/Bildmarke “Arbeit macht sexy” mit der Registernummer 3020080588365 gefunden, die am 15.092008 angemeldet wurde. Es ist nicht sehr verwunderlich, dass diese Marke vom DPMA
.:: weiterlesen ::. →Manchmal erstaunt es auch, mit welchen Fragen sich das Bundespatentgericht befassen muss, denn die Schutzfähigkeit der Bezeichnung „Ultragel“ für „Chemische Produkte für industrielle Zwecke, insbesondere Grund-, Roh- und Halbfertigprodukte sowie antimikrobielle Zusätze zur Verarbeitung in Rezepturen für kosmetische Produkte und Präparate, Wasch- und Reinigungsmittel und Hygieneartikel“ (Klasse
.:: weiterlesen ::. →Entgegen der Ansicht des DPMA vertritt das Bundespatgericht in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2009 die Auffassung, dass die Marke “IPAY” für Inkassodienstleistungen nicht beschreibend ist, da sie ausreichend Unterscheidungskraft besitzt und zudem kein Freihaltebedürfnis der Eintragung entgegensteht. Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Die angemeldete
.:: weiterlesen ::. →Bei Recherchen für eine Marke mit dem Start “Mr.” ist mir gerade die Wortmarke(!) MR. PRESIDENT OBAMA untergekommen. Da meint jemand wohl besonders schlau zu sein und möchte etwas von der derzeitigen Beliebtheit des amerikanischen Präsidenten profitieren. Am 13. Januar 2009 und damit vor Amtseinführung wurde die
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatentgericht musste in einer Beschwerdesache ( (29 W (pat) 65/08)) kürzlich über die Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung des „Hey!“ entscheiden. Der Anmelder wollte die Marke in den Klassen 09 (Bildträger und CD), Klasse 16 (Druckereierzeugnisse), Klasse 25 (Bekleidung) Klasse 28 (Spielzeug) sowie Klasse 41 (Filmproduktion) und Klasse
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