Ältere Damen lieben es, Eierlikör im Schokobecher und die Firma Riegelein hat versucht, ihren Schokobecher als 3D-Marke schützen zu lassen und so Mitbewerbern das Leben schwerer zu machen. Im Jahr 2009 wurde die 3D-Marke für Süßwaren und Schokoladenwaren (Klasse 30) angemeldet und dabei die nachfolgende Abbildung verwendet.
.:: weiterlesen ::. →Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern erneut darüber zu befinden, ob aus der für Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke “Lindt-Goldhase” der Vertrieb ähnlicher Schokoladenhasen untersagt werden kann. Die am 6. Juli 2001 eingetragene Marke besteht aus einem in Goldfolie eingewickelten sitzenden Schokoladenhasen mit
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatentgericht hat jetzt über einen Löschungsantrag gegen die eingetragene 3D-Marke eines Schokoladenhasen entschieden (25 W (pat) 33/09). Dabei kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass die dreidimensionale Form eines goldfarbenen sitzenden Osterhasen ohne weitere Ausstattungsmerkmale (Goldhase in neutraler Aufmachung) und ohne eigenwillige oder sonst auffällige Gestaltungsmerkmale
.:: weiterlesen ::. →Ob die Richter in nachfolgendem Verfahren auch „Kostproben“ für die Beurteilung der Schutz(würdig)fähigkeit erhalten haben? Gegenstand des Verfahrens war ein Löschungsantrag gegen die nachfolgend abgebildete dreidimensionale Marke, die vom DPMA im Jahr 2002 u.a. für „Zuckerwaren“ eingetragen wurde. Wahrscheinlich eine Mitbewerberin der Markeninhaberin hatte im Jahr 2004
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