Immer wieder gibt es Diskussionen im Zusammenhang mit dem Streitwert bei einer Abmahnung bzw. eine Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht. Hier in Berlin kann im Zusammenhang mit Onlineauftritten oder Ebay-Angeboten durchschnittlich von einem Wert in Höhe von 2.500,00 Euro je Verstoß ausgegangen werden, wenn es sich um klassische
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