<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>[IP]Recht geblogt by Sylvio Schiller &#187; Markenrecht</title>
	<atom:link href="http://www.ip-cube.com/category/markenrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.ip-cube.com</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 31 Jan 2012 18:08:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Berliner Startups starten ohne Markenschutz</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2012/01/berliner-startups-starten-ohne-markenschutz/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2012/01/berliner-startups-starten-ohne-markenschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 08:52:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[clipviral]]></category>
		<category><![CDATA[cramlr]]></category>
		<category><![CDATA[DE-Marke]]></category>
		<category><![CDATA[devexo]]></category>
		<category><![CDATA[DS]]></category>
		<category><![CDATA[EU-MArke]]></category>
		<category><![CDATA[Fashionism]]></category>
		<category><![CDATA[getloca]]></category>
		<category><![CDATA[Markenanmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[Markenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Namensschutz]]></category>
		<category><![CDATA[paukd]]></category>
		<category><![CDATA[releative Schutzhindernisse]]></category>
		<category><![CDATA[Startup]]></category>
		<category><![CDATA[Webucate]]></category>
		<category><![CDATA[Weinkampagne]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3977</guid>
		<description><![CDATA[In dem aktuellen „Start-up-Radar“ des Online-Magazins werden einige Start-Ups aufgeführt, die in Berlin unmittelbar vor dem Start stehen. Daher habe ich mal nachgesehen, welches dieser Unternehmen seinen Namen bereits geschützt hat. Erschreckend – lediglich 2 Firmen haben Ihren Namen bereits als Marke angemeldet. Die anderen 8 der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--noad--><br />
In dem aktuellen „<a title="Deutsche Startups" href="http://www.deutsche-startups.de/startup-radar/" target="_blank">Start-up-Radar</a>“ des Online-Magazins werden einige Start-Ups aufgeführt, die in Berlin unmittelbar vor dem Start stehen. Daher habe ich mal nachgesehen, welches dieser Unternehmen seinen Namen bereits geschützt hat.<br />
Erschreckend – lediglich 2 Firmen haben Ihren Namen bereits als Marke angemeldet. Die anderen 8 der geprüften Start-Ups haben diesen Schritt noch nicht umgesetzt. Damit gehen sie möglicher Weise an den Markt ohne ihren Namen geschützt zu haben. Da auch bei jungen Firmen die Marke für das Produkt oder die Dienstleistung bereits einen nicht unerheblichen Teil des Investments darstellt, ist es mehr als mutig, unmittelbar vor dem Launch keinen Markenschutz aufgebaut zu haben.</p>

<table class="custom-table"  class="custom-table" summary="Startups Berlin">
<thead>
<tr>
<th scope="col">Start-Up</th>
<th scope="col">De-Marke</th>
<th scope="col">EU-Marke</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><a href="http://www.webucate.de/" target="_blank">Webucate</a></td>
<td style="text-align: center">-</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.fashioni.sm/" target="_blank">Fashionism</a></td>
<td style="text-align: center">-</td>
<td style="text-align: center">+<br />
Aber von einem griechischen Unternehmen,<br />
hier dürfte ein erhebliches Konfliktpotential bestehen</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.cramlr.com/" target="_blank">Cramlr</a></td>
<td style="text-align: center">-</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.die-weinkampagne.de/" target="_blank">Die Weinkampange</a></td>
<td style="text-align: center">-</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.devexo.com/" target="_blank">devexo</a></td>
<td style="text-align: center">-</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.paukd.com/" target="_blank">Paukd</a></td>
<td style="text-align: center">+</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.getloca.de/" target="_blank">getloca</a></td>
<td style="text-align: center">-</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.spark-it.de/solutions/eat-it/" target="_blank">Eat.it</a></td>
<td style="text-align: center">-</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.clipviral.com/" target="_blank">Clipviral</a></td>
<td style="text-align: center">-</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
<tr>
<td><a href="http://www.getweality.com/" target="_blank">Weality</a></td>
<td>
<p style="text-align: center">+</p>
<p>(angemeldet von der Dt. Telekom)</td>
<td style="text-align: center">-</td>
</tr>
</tbody>
<tfoot>
<tr>
<td colspan="4"></td>
</tr>
</tfoot>
</table>

<p>Auch das Argument, dass eine Markenanmeldung teuer ist und dieses Kapital nicht übrig ist, lasse ich nicht gelten. Bei Tulex.de kann eine deutsche <a title="Tulex - Wir schützen Ihre Marke" href="http://www.tulex.de" target="_blank">Marke mit Markenähnlichkeitsrecherche</a> bereits ab 279,00 Euro zzgl. der amtlichen Gebühren von 290,00 Euro angemeldet werden. In der Summe kann der Namensschutz mit ca. 569,00 Euro erreicht werden – schnell, unkompliziert und sicher.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2012/01/berliner-startups-starten-ohne-markenschutz/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Potenzmittel Viagra genießt auch Schutz für Getränke</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2012/01/potenzmittel-viagra-geniesst-auch-schutz-fuer-getraenke/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2012/01/potenzmittel-viagra-geniesst-auch-schutz-fuer-getraenke/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 11:56:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bekanntheit]]></category>
		<category><![CDATA[EUG]]></category>
		<category><![CDATA[Pfilzer]]></category>
		<category><![CDATA[Potenzmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Rufausbeutung]]></category>
		<category><![CDATA[Viagra]]></category>
		<category><![CDATA[VIAGUARA]]></category>
		<category><![CDATA[Widerspruchsverfahren]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3973</guid>
		<description><![CDATA[Entsprechend der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann die Bezeichnung „VIAGUARA“ nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke registriert werden. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Benutzung des Zeichens eine unlautere Ausnutzung der Bekanntheit oder Wertschätzung der Marke „VIAGRA“ der Firma Pfizer Inc. darstellt. Im Oktober 2005 hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entsprechend der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann die Bezeichnung „VIAGUARA“  nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke registriert werden. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Benutzung des Zeichens eine unlautere Ausnutzung der Bekanntheit oder Wertschätzung der Marke „VIAGRA“ der Firma Pfizer Inc. darstellt.</p>
<p>Im Oktober 2005 hat die polnische Firma Viaguara SA beim HABM die Eintragung des Wortes „VIAGUARA“ für Mineralwasser, Energy Drinks und alkoholische Getränke beantragt. Pfizer  hat aufgrund der älteren Gemeinschaftsmarke „VIAGRA“ (geschützt für pharmazeutische und veterinärmedizinische Präparate und Substanzen, insbesondere bekannt für Medikamente zur Behandlung der erektilen Dysfunktion) Widerspruch gegen diesen Antrag eingelegt. Das HABM wies die Eintragung der Marke „VIAGUARA“ aufgrund des Widerspruchs von Pfizer zurück.</p>
<p>Gegen diese Entscheidung des Amtes legte Viaguara SA Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein, mit dem Ziel, den Widerspruch zurückzuweisen. Diesem Ansinnen folgte das Gericht aber nicht, sondern wies die Klage zurück und bestätigte die Entscheidung des HABM. Das Gericht hat entschieden, dass das HABM zu Recht festgestellt hat, dass der Ruf von Viagra, welches Millionen von Männern seit seiner Einführung im Jahr 1998 verschrieben bekommen haben, bei den Verbraucher nicht nur mit Blick auf Medikamente besteht, sondern im Allgemeinen.</p>
<p>Im Hinblick auf die Ähnlichkeit der Marken stellte das Gericht aufgrund seines etablierten Prinzips fest, dass die Verbraucher in der Regel mehr Aufmerksamkeit auf den ersten Teil des Wortes legen, so dass eine Verwechslungsgefahr gegeben ist. Der Präfix &#8220;VIAG&#8221; reicht aus, um eine starke visuelle Ähnlichkeit, die durch die gemeinsame Endung &#8220;RA&#8221; noch verstärkt wird, anzunehmen. Auch hinsichtlich der phonetischen Ähnlichkeit ging das Gericht von einer sehr großen Ähnlichkeit aus und mangels inhaltlicher Unterschiede hat das Gericht in der Gesamtbewertung eine Verwechslungsgefahr bezüglich der sich gegenüberstehenden Bezeichnungen bejaht.</p>
<p>Des Weiteren entschied der Gerichtshof, dass, obwohl ein direkter Zusammenhang zwischen den Waren nicht gegeben ist, aufgrund des hohen Grades der Ähnlichkeit zwischen den Zeichen und der sehr großen Bekanntheit der älteren Marke seitens der angesprochenen Verkehrskreise eine Assoziationen möglich ist und der Verbraucher eine Verbindung zwischen den Marken herstellt.</p>
<p>Das Gericht sagte, dass die Bezeichnung „VIAGUARA“ die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke „VIAGRA“ in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen könnte. </p>
<p>Zudem befand es, dass &#8211;  auch wenn die Anmeldung nicht-alkoholische Getränke betrifft und daher nicht unmittelbar die gleichen Vorteile wie ein Medikament zur Behandlung der erektilen Dysfunktion transportiert werden &#8211; die Verbraucher geneigt sein könnten, das Produkt zu kaufen, da sie denken, dass es ähnliche Eigenschaften wie eine Zunahme der Libido ermöglichet. Solche positiven Assoziationen können durch das Bild der Verbraucher hinsichtlich der älteren Marke projiziert werden. Zudem hatte die Viaguara SA behauptet, dass die von ihr angebotenen Getränke auch stärkende und anregende Wirkung auf den Geist und den Körper haben.</p>
<p>Der Gerichtshof entschied, dass die Marke „VIAGUARA“ versucht, von der Anziehungskraft, Reputation und Bekanntheit der älteren Marke „VIAGRA“ zu profitieren und diese Vorteile zu nutzen.</p>
<p>Viaguara SA hat nun zwei Monate Zeit, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung vor dem EuGH einzulegen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2012/01/potenzmittel-viagra-geniesst-auch-schutz-fuer-getraenke/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>DPMA-Markendaten wieder aktuell</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2012/01/dpma-markendaten-wieder-aktuell/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2012/01/dpma-markendaten-wieder-aktuell/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 13:03:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Aktualität]]></category>
		<category><![CDATA[DPMA]]></category>
		<category><![CDATA[Markendaten]]></category>
		<category><![CDATA[Recherchen]]></category>
		<category><![CDATA[Störung]]></category>
		<category><![CDATA[Systemausfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3969</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem wir schon etwas verwundert waren, dass die Markenanmeldungen beim DPMA ab dem 22. Dezemeber 2011 noch nicht online in der Datenbank des Markenamtes zu finden waren, gab es heute die Auflösung und Mitteilung, dass das Problem gelöst ist. DPMAregister Marken ist wieder aktuell! Die Nacharbeiten zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem wir schon etwas verwundert waren, dass die Markenanmeldungen beim DPMA ab dem 22. Dezemeber 2011 noch nicht online in der Datenbank des Markenamtes zu finden waren, gab es heute die Auflösung und Mitteilung, dass das Problem gelöst ist.</p>
<blockquote><p>DPMAregister Marken ist wieder aktuell!<br />
Die Nacharbeiten zu der Betriebsstörung vom 23. und 27. Dezember 2011 betreffend die Verfahrensdaten in DPMAregister Marken sind erfolgreich abgeschlossen worden. Das DPMAregister Marken ist nunmehr wieder auf dem aktuellen Stand. Wir danken für Ihr Verständnis.<br />
Quelle: dpma.de </p></blockquote>
<p>Dann können nun wieder vollständige Recherchen durchgeführt werden. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2012/01/dpma-markendaten-wieder-aktuell/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schokoladenriesen streiten um Farbmarke – Milka vs. Cadbury</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2012/01/schokoladenriesen-streiten-um-farbmarke-milka-vs-cadbury/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2012/01/schokoladenriesen-streiten-um-farbmarke-milka-vs-cadbury/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 17:44:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Cadbury]]></category>
		<category><![CDATA[Farbmarken]]></category>
		<category><![CDATA[IPO]]></category>
		<category><![CDATA[Lila]]></category>
		<category><![CDATA[Milka]]></category>
		<category><![CDATA[Nestle]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Unterscheidungskraft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3952</guid>
		<description><![CDATA[Trotz des Einwandes der Konkurrenz (Nestlé) hat das britische Markenamt (Intellectual Property Office) die Farbmarke der Firma Cadbury registriert. Bereits am 15 Oktober 2004 hatte das Unternehmen die nachfolgende Marke angemeldet: Bei der Anmeldung wurde folgende Beschreibung verwendet: “The colour purple (Pantone 2685C), as shown on the [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz des Einwandes der Konkurrenz (Nestlé) hat das britische Markenamt (Intellectual Property Office) die Farbmarke der Firma Cadbury registriert. Bereits am 15 Oktober 2004 hatte das Unternehmen die nachfolgende Marke angemeldet:</p>
<p><a href="http://www.ip-cube.com/wp-content/cadbury.jpg" rel="wp-prettyPhoto[3952]"><img src="http://www.ip-cube.com/wp-content/cadbury-300x177.jpg" alt="" title="cadbury" width="300" height="177" class="aligncenter size-medium wp-image-3953" /></a></p>
<p>Bei der Anmeldung wurde folgende Beschreibung verwendet:</p>
<blockquote><p>“The colour purple (Pantone 2685C), as shown on the form of application, applied to the whole visible surface, or being the predominant colour applied to the whole visible surface, of the packaging of the goods.”</p></blockquote>
<p>und die Anmeldung umfasste folgende Waren:</p>
<blockquote><p>Klasse 30<br />
Chocolate in bar and tablet form, chocolate confectionery, chocolate assortments, cocoa-based beverages, preparations for cocoa-based beverages, chocolate-based beverages, preparations for chocolate-based beverages, chocolate cakes. </p></blockquote>
<p>Im ersten Schritt erhob der zuständige Prüfer des Amtes den Einwand, dass der Marke jegliche Unterscheidungskraft fehlt und daher absolute Schutzhindernisse gegen die Registrierung sprechen.</p>
<p>Daraufhin hat Cadbury den Antrag durch umfangreiche Nachweise hinsichtlich der erworbenen Unterscheidungskraft durch Benutzung untermauert. Dabei gelang es der Anmelderin, die Benutzung bis ins Jahr 1914 nachzuweisen.</p>
<p>Dem setzte Nestlé in ihrem Widerspruch gegen die Anmeldung entgegen, dass:</p>
<p>1. die Marke nicht in der Lage ist, die Waren eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, weil es nur eine einzige Farbe ist und Farben im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich verwendet werden;<br />
2. die Marke zahlreiche Erscheinungsformen annehmen kann und daher kein &#8220;Zeichen&#8221; im Sinne des britischen Markengesetzes ist;<br />
3. das Zeichen nicht grafisch dargestellt werden kann, wie es das Gesetz verlangt;<br />
4.die Marke nicht registriert werden kann, da<br />
a) sie nicht unterscheidungskräftig ist;<br />
b) sie ein Merkmal der Ware ist, nämlich die farbliche Eigenschaft der Verpackung;<br />
c) es ein üblicher und aktueller Handelsbrauch ist, in Bezug auf die angegebenen Waren die Farbe violett zu verwenden;<br />
d) die Farbe keine Unterscheidungskraft durch Benutzung erworben hat;<br />
5. die Anmelderin bösgläubig ist und die Marke nicht in der angemeldeten Form verwenden möchte;<br />
6. es undenkbar ist, dass die Anmelderin die Marke in Bezug auf das breite Spektrum der in der Anmeldung angegebenen Waren gebrauchen will und der Antragstellerin der Einsatz der Farbe lila durch Dritte (Milka) bekannt gewesen ist, so dass die Bösgläubigkeit auch hier gilt.</p>
<p>Der für das Verfahren zuständige Prüfer hat in seiner Entscheidung auf die Urteile des EuGH in Sachen „Libertel“ und „Windsurfing Chiemsee“ verwiesen.</p>
<p>Der Europäische Gerichtshof (&#8220;EuGH&#8221;) hat in dem Verfahren „Libertel“ darüber entschieden, dass es möglich sei, eine einzelne Farbe als solche, ohne räumliche Definition, als Marke zu registrieren und an diese Entscheidung ist das IPO gebunden (solange Großbritannien noch in der EU ist).</p>
<p>Ob Farben eine Marke sein können, hängt vom Kontext ab, in dem diese benutzt werden. In einigen Fällen handelt es sich jedoch einfach um eine Eigenschaft der Ware. Zum Beispiel ist braun die natürliche Farbe von Schokolade. Diese Farbe kann keine Marke sein, wenn sie in Bezug auf Schokolade verwendet wird, weil sie keine Informationen neben dem Produkt selber vermittelt.</p>
<p>In anderen Fällen erfolgt der Einsatz von Farbe zufällig, wie die Farbe der Schuhe eines Kindes, welches eine Tafel Schokolade auf einem Bild isst. Bei dieser Verwendung von Farben wird beim Verbraucher keine Assoziation zu einem bestimmten Unternehmen begründet, daher sind solche zufälligen Einsätze von Farbe nicht als Marke geeignet.</p>
<p>Der Prüfer führt in seiner Entscheidung aus, dass er keinen Hinweis dafür hat, dass in der Farbe lila eine Eigenschaft von Schokolade zu sehen ist. </p>
<p>Seiner Ansicht nach besteht kein Zweifel, dass Cadbury die Farbe Lila in Bezug auf seine Dairy Milk Schokolade bereits sehr viele Jahre vor dem maßgeblichen Zeitpunkt verwendet hat. Der beantragte besondere Farbton befindet sich seit fast 20 Jahren im Einsatz und wurde unter anderem als die vorherrschende Farbe auf der Verpackung der Dairy Milk Produkt der Anmelderin verwendet.</p>
<p>Bei der Entscheidung war die Dairy Milk Schokolade die meistverkaufte Süßware in Großbritannien und das Unternehmen investierte 35 Millionen Pfund im Jahr 2004 allein für die Werbung.</p>
<p>Die Verwendung der Farbe im Werbe-Kontext, wie beispielswiese bei der Sponsorship von Coronation Street im Jahr 1996 und der Commonwealth Games im Jahr 2002 (bei denen die Farbe sogar noch prominenter als der Name Cadbury verwendet wurde), erfolgte durch die Farbgebung der Geschäfte und die Nutzung auf anderen seiner Produkte in den Regalen der Händler, um mit dem „purple patch&#8221;  die Verbraucher zu Cadbury-Produkten zu führen. All diese Beispiele zeigen, dass die Verwendung von Pantone 2685C Cadbury Schokoriegel von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden soll und als unterscheidungskräftig angesehen werden muss.</p>
<p>Der Prüfer hat in seiner Entscheidung nicht alle von Cadbury beantragten Waren registriert, sondern beschränkte diese auf die spezifischen Waren, die für die beantragte Farbe durch Benutzung Unterscheidungskraft erworben haben, nämlich: &#8220;Schokolade als Tafel oder Riegel, Schokolade, Trinkschokolade, Präparate für die Zubereitung Trinkschokolade&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2012/01/schokoladenriesen-streiten-um-farbmarke-milka-vs-cadbury/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Html-Tags für Bilder können Markenrechte verletzten</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2011/12/html-tags-fuer-bilder-koennen-markenrechte-verletzten/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2011/12/html-tags-fuer-bilder-koennen-markenrechte-verletzten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 07:50:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[alt-Attribut]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[HTML-Tag]]></category>
		<category><![CDATA[img-Tag]]></category>
		<category><![CDATA[kennzeichenmäßig]]></category>
		<category><![CDATA[Keywords]]></category>
		<category><![CDATA[Meta-Tags]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[OLG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3949</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung die Verwendung einer Marke als “Alt”-Attribute in der html-Programmierung einer Webseite im Zusammenhang mit einem eingebetteten Bild untersagt und damit ein neues Abmahnrisiko für Webseitenbesitzer offenbart. Dabei verwies das Gericht in seinem Urteil im Rahmen der Berufung ausdrücklich auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung die Verwendung einer Marke als “Alt”-Attribute in der html-Programmierung einer Webseite im Zusammenhang mit einem eingebetteten Bild untersagt und damit ein neues Abmahnrisiko für Webseitenbesitzer offenbart. Dabei verwies das Gericht in seinem Urteil im Rahmen der Berufung ausdrücklich auf die seiner Ansicht nach vorhandenen Unterschieden so ähnlich gestalteten Fällen bei “Metatags” und “Keywords”. </p>
<blockquote><p>„Insoweit unterscheidet sich das Attribut schon deshalb von “Metatags” und “Keywords”, weil der so gekennzeichnete Text tatsächlich zur sinnlichen Wahrnehmung bestimmt ist und nicht nur mittelbar durch eine Suchmaschine wahrgenommen wird. Für die rechtliche Beurteilung ist zugrunde zu legen, dass auf der Seite bei Aufruf der Text “Erfahrung …” dargestellt wird. Diese Darstellung ist auch eine kennzeichenmäßige, denn sie ist geeignet, die Herkunftsfunktion der Marke zu beeinträchtigen. Die Herkunftsfunktion der Marke wird verletzt, weil dem Betrachter unklar bleibt. in welchem Verhältnis die Beklagte zur … steht.“</p></blockquote>
<p>Die Richter stellen dabei auf eine der wesentlichen Funktionen der Marke ab – die Herkunftsfunktion, mögliche wäre an dieser Stelle auch unter  Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH die Kommunikationsfunktion als Grundlage zu nehmen, denn diese ist der skizierten Verwendung auch zu eigen. </p>
<p>Damit sollten Programmierer von Webseiten bei der Beschreibung von Bilder darauf achten, dass dabei nicht die Markenrechte Dritter verletzt werden, denn dies kann andernfalls zu Abmahnungen führen. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2011/12/html-tags-fuer-bilder-koennen-markenrechte-verletzten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Balthasar-Neumann-Preis genießt Werktitelschutz</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2011/11/balthasar-neumann-preis-geniesst-werktitelschutz/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2011/11/balthasar-neumann-preis-geniesst-werktitelschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 16:25:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Balthasar-Neumann-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Titelschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Werktitel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3940</guid>
		<description><![CDATA[Die Durchführung einer Preisverleihung in regelmäßigen Abständen stellt ein werktitelschutzfähiges „sonstiges vergleichbares Werk“ i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG dar. Die Bezeichnung „Balthasar-Neumann-Preis“ ist auch ein schutzfähiger, hinreichend unterscheidungskräftiger Werktitel. Nach der vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung „PowerPoint“ entwickelten Definition können im Interesse eines umfassenden Immaterialgüterrechtsschutzes „sonstige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Durchführung einer Preisverleihung in regelmäßigen Abständen stellt ein werktitelschutzfähiges „sonstiges vergleichbares Werk“ i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG dar. Die Bezeichnung „Balthasar-Neumann-Preis“ ist auch ein schutzfähiger, hinreichend unterscheidungskräftiger Werktitel.</p>
<p>Nach der vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung „PowerPoint“  entwickelten Definition können im Interesse eines umfassenden Immaterialgüterrechtsschutzes „sonstige vergleichbare Werke“ i. S. v. § 5 Abs. 3 MarkenG auch andere geistige Leistungen sein, soweit sie als Gegenstand des Rechtsverkehrs bezeichnungsfähig sind; es muss ein immaterielles Arbeitsergebnis vorliegen, ein geistiges Produkt, das einen eigenen Bezeichnungsschutz benötigt, durch den es von anderen Leistungen geistiger Art unterscheidbar wird. </p>
<p>Die in Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage vorhandenen Meinungsunterschiede können vorliegend dahinstehen, da die regelmäßig wiederkehrende Verleihung eines Architekturpreises mit jeweils vorangehender Auslobung wie sie hier in Rede steht die Anforderungen an ein „sonstiges vergleichbares Werk“ nach allen Ansichten erfüllt:<br />
Veranstaltungen erfordern ebenso wie andere Werke eine geistige Leistung, wenn entweder ihre Organisation auf einem besonderen geistig erfassbaren Konzept beruht oder wenn sie unter ihrer Bezeichnung Werke zusammenfasst, die solche geistigen Inhalte vermitteln. Diese auf Messeveranstaltungen zugeschnittenen Ausführungen begründen die eigenständige geistige Leistung mit dem Konzept und dessen Umsetzung/Durchführung, wobei Voraussetzungen für die Etablierung einer erfolgreichen Veranstaltung Know-How und Kompetenz des Veranstalters (marktgerechtes Konzept) seien.</p>
<p>Wird nun wie vorliegend in regelmäßigen Abständen ein Preis für bestimmte Leistungen ausgelobt/ausgeschrieben (nämlich Bauleistungen, die sich durch eine herausragende Verbindung von Architektur- und Ingenieurleistungen und eine Verknüpfung technischer und gestalterischer Qualitäten auszeichnen), werden in einem anschließenden Auswahlprozess durch eine Jury Preisträger ausgewählt und diese dann in einer Veranstaltung (Preisverleihung) ausgezeichnet, wie dies zwischen den Parteien unstreitig ist -die lediglich über ihre „Urheberschaft“ bzw. ihren Anteil an Konzept und Durchführung streiten -, so erfüllt dies die Anforderungen an eine „geistige Leistung“ und einen „kommunikativen Gehalt“ ebenso wie eine Messeveranstaltung der beschriebenen Art.</p>
<p>Dieses Werk ist auch titelfähig, weil bezeichnungsfähig, da das in dem Konzept der Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für bestimmte Leistungen in einer wiederkehrenden Veranstaltung liegende immaterielle Arbeitsergebnis im Verkehr einer Kennzeichnung zugänglich ist und dann nach dieser gekennzeichnet werden pflegt.<br />
Die Verkehrsfähigkeit ist auch bejahen,  da das geistige Produkt eine marktfähige Verkörperung darstellt. Das immaterielle Arbeitsergebnis als Werk muss dem Verkehr als eigenständiges Produkt erscheinen.<br />
Das ist auch bei der wiederkehrenden Verleihung eines Preises für bestimmte besondere Leistungen bzw. dem dahinter stehenden Konzept der Fall: dieses könnte vermarktet, auch „übertragen“ (verkauft) werden.</p>
<p>Hinsichtlich der Unterscheidungskraft (Kennzeichnungskraft) für Titel- und Markenschutz gelten unterschiedliche Kriterien. Dies beruht auf der unterschiedlichen Zielrichtung von Titel- und Markenschutz, denn ersterer ist inhaltsbezogen, letzterer herkunftsbezogen; der Werktitel dient der Individualisierung eines Werkes gegenüber anderen Werken, nicht als (auf Hersteller oder Inhaber des Werkes zielender) Herkunftshinweis. Entscheidend ist also, ob dem Titel Unterscheidungskraft für das Werk zukommt. Deren Zuerkennung ist schon bei einer geringen Unterscheidungskraft gerechtfertigt, insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr bei Werktiteln daran gewöhnt ist, dass gerade auch beschreibende Angaben zur Kennzeichnung eines Werks verwendet werden. Damit können auch Werktitel schutzfähig sein, die als Marke nicht schutzfähig wären.</p>
<p>Für einen Preis ist die Bezeichnung „Balthasar-Neumann-Preis“, der für die herausragende Verbindung von Architektur- und Ingenieurleistungen vergeben wird, keineswegs rein (glatt) beschreibend. Im Übrigen ist es der Verkehr gewohnt, dass Preise unter Bezeichnungen ausgelobt, vergeben und in Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen verliehen werden, die nach historischen Persönlichkeiten benannt sind, die in dem jeweiligen Bereich tätig waren / berühmt wurden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2011/11/balthasar-neumann-preis-geniesst-werktitelschutz/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>HTC hat ein Pornoproblem</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2011/11/htc-hat-ein-pornoproblem/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2011/11/htc-hat-ein-pornoproblem/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 09:10:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Porno]]></category>
		<category><![CDATA[Sex]]></category>
		<category><![CDATA[Smartphone]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3914</guid>
		<description><![CDATA[Der Smartphone Markt ist heiß umkämpft und regelmäßig liest man von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Unternehmen bei denen es um Marken-, Patent- oder anderen Schutzrechten geht. In letzter Zeit haben die Heftigkeit und die Geschwindigkeit der Schlagabtausche zugenommen. Doch nun bekommt der Drittplatzierte unter den Herstellern – HTC [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Smartphone Markt ist heiß umkämpft und regelmäßig liest man von  Rechtsstreitigkeiten zwischen den Unternehmen bei denen es um Marken-, Patent- oder anderen Schutzrechten geht. In letzter Zeit haben die Heftigkeit und die Geschwindigkeit der Schlagabtausche zugenommen. Doch nun bekommt der Drittplatzierte unter den Herstellern – HTC – von ganz unerwarteter Seite Ärger. </p>
<p>Das angebliche größte Pornostudio der Welt Vivid Entertainment stört sich an dem neuen Produktname von HTC – das HTS Vivid. Deshalb hat Vivid Entertainment HTC von seinen Rechtsanwälten abmahnen lassen und verlangt Unterlassung hinsichtlich der Verwendung der Bezeichnung „Visid“. </p>
<p>Dabei argumentiert der Pornoproduzent damit, dass seine Videos auch über Webseiten und Smartphone angeboten werden. Im US-Markenamt gibt es eine Vielzahl von Marken, die das Unternehmen mit der Bezeichnung Vivid hält, dem gegenüber ist der Schutz in Europa nur rudimentär mit einer Anmeldung aus dem Jahr 2009. Diese ist bisher auch nicht registriert, da ein Widerspruch seitens der britischen Firma Vivid Imaginations Limited  dagegen eingelegt wurde.   </p>
<p>Es bleibt abzuwarten, ob es in den USA zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt und ob HTC an dem Pornoproduzenten scheitert und sich einen anderen Namen suchen muss. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2011/11/htc-hat-ein-pornoproblem/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>MyPedfood.de vs. myPedfood®</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2011/11/mypedfood-de-vs-mypedfood/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2011/11/mypedfood-de-vs-mypedfood/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 11:52:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[DAPM]]></category>
		<category><![CDATA[Dmoainschutz]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Löschungsantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Markenfähig]]></category>
		<category><![CDATA[Markenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzhindernisse]]></category>
		<category><![CDATA[Startup]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[ältere Schutzrechte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3898</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell musste wieder ein StartUp offline gehen, da es sich im Streit um seine Domain geschlagen gab. MyPetFood-Gründer Michael Busch teilte mit, dass der Betrieb des Shops eingestellt wird, da der Mitbewerber, die Wunschfutter GmbH, das Unternehmen abgemahnt hat und zukünftige die Verwendung der Domain mypetfood.de untersagte. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell musste wieder ein StartUp offline gehen, da es sich im Streit um seine Domain geschlagen gab. MyPetFood-Gründer Michael Busch teilte mit, dass der Betrieb des Shops eingestellt wird, da der Mitbewerber, die Wunschfutter GmbH, das Unternehmen abgemahnt hat und zukünftige die Verwendung der Domain mypetfood.de untersagte.<br />
Grundlage der Abmahnung ist eine EU-Wortmarke „mypetfood“ aus dem Mai 2011. Wieder einmal hat das europäische Markenamt eine absolut beschreibende Bezeichnung als Wortmarke akzeptiert, denn für die Waren / Dienstleistungen </p>
<blockquote><p>Klasse 31: Tierfutter; Tiernahrung; Viehfutter; Vogelfutter;<br />
Klasse 35: Einzelhandelsdienstleistungen mit Tierfutterartikeln; Großhandelsdienstleistungen mit Tierfutterartikeln;<br />
Klasse 39: Kundenbezogene Zusammenstellung von Tierfutter (Kommissionierung) im Bereich der Transportlogistik;
</p></blockquote>
<p>hätte diese Bezeichnung auch in der EU nicht registriert werden dürfen. Jedenfalls dürfte die Bezeichnung im klaren Widerspruch zu Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke stehen:</p>
<blockquote><p>„Von der Eintragung ausgeschlossen sind<br />
c) Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können;“
</p></blockquote>
<p>oder wie es das Amt in seinem eigenen Handbuch formuliert:</p>
<blockquote><p>“That means that it suffices for a refusal if the mark is descriptive, or lacks distinctive character, in one or more official languages of the European Community, regardless of the size of the respective Member State or the number of the population of that Member State. It also suffices for refusal on the grounds of deceptiveness or breach of public morality if the deceptive, offensive or blasphemous meaning of the word is only apparent in one particular official language of the European Community, or is due to a particular situation in one Member State (for example, a blasphemous term in respect of a religion which exists in only one Member State).”
</p></blockquote>
<p>Die Bezeichnung “mypetfood” ist Englisch und damit eine Sprache der EU und ohne weiteres für jeden mit “Mein Tierfutter” zu übersetzen und beschreibt mithin die geschützten Waren und Dienstleistungen. </p>
<p>Das deutsche Markenamt (DPMA) hatte diese Wortmarke nicht eingetragen und unter Hinweis auf die fehlende Unterscheidungskraft und dem Freihaltebedürfnis zu Recht zurückgewiesen. In der Beratung werden die Kollegen des Markeninhabers das sicher auch dargelegt haben, um dann zu empfehlen, eine EU-Marke zu probieren, denn die dortigen Prüfer sind großzügiger.<br />
Tatsächlich gibt es im Europäischen Register eine Vielzahl von Marken, die eigentlichen nicht schutzfähig sind und in der Form nicht eingetragen hätten werden dürfen (allerdings gibt es auch im deutschen Markenregister solche Marken). Dabei klappt dieser „Trick“ allerdings meist nur bei nichtenglischen Bezeichnungen, während das HABM im Englischen sattelfester zu sein scheint. Vielleicht hat diese Marke ja auch ein Mitarbeiter aus einem nicht Englisch sprechenden Mitgliedsstaat geprüft und daher den beschreibenden Inhalt nicht erkannt. </p>
<p>Allerdings hat der Onlineshop mypetfood.de nun genau mit den Auswirkungen zu kämpfen, die vermieden werden sollen, denn eine eigentlich freihaltebedürftige Bezeichnung wurde monopolisiert.<br />
Schade dass diese aufgegeben haben, nach eigenen Angaben war es wohl eine wirtschaftliche Abwägung, denn die Kosten der Verteidigung gegen die Abmahnung wären nicht unerheblich gewesen. Einerseits hätte sie sich gegen die Abmahnung wehren müssen und dazu gleichzeitig ein Löschungsverfahren beim HABM gegen die Marke anstrengen müssen. In einem gerichtlichen Verfahren hätten die Richter die Marke so akzeptieren müssen, wie sie im Register eingetragen ist, was den Ausgang offensichtlich zu Lasten des Startups gedreht hätte, deshalb hätte sie in dem weiteren Verfahren gelöscht werden müssen. </p>
<p>Dieses Beispiel zeigt, auch bei beschreibenden Domains sollte darüber nachgedacht werden, diese durch eine Wort-/Bildmarke abzusichern, damit böse Überraschungen vermieden werden. Zusätzlich möchte ich an dieser Stelle noch auf ein neues Versicherungsprodukt hinweisen, denn unser Kooperationspartner Droege &#038; Sohn zusammen mit der Roland Rechtsschutz AG bieten seit Kurzem eine <a href="http://www.markenrechtsschutz.de" title="Markenrechtsschutzversicherung " target="_blank">Markenrechtsschutzversicherung </a>an. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2011/11/mypedfood-de-vs-mypedfood/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Namen als Marke</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2011/10/namen-als-marke/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2011/10/namen-als-marke/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 21:10:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Boss]]></category>
		<category><![CDATA[DPMA]]></category>
		<category><![CDATA[JOOP!]]></category>
		<category><![CDATA[Markenanmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[Namen]]></category>
		<category><![CDATA[Namensmarken]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3887</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell findet sich im Register des DPMA die Anmeldung der Wortmarke „Andreas Müller Dipl.-Ing. (FH)“ des Herrn Andreas Müller. Angemeldet wurde die Marke für die Klasse 42 und dort sicher für Dienstleistungen eines Ingenieurs. Der Wert dieser Markenregistrierung darf aber bezweifelt werden. Sicher ist es schwierig sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell findet sich im Register des DPMA die Anmeldung der Wortmarke „Andreas Müller Dipl.-Ing. (FH)“ des Herrn Andreas Müller. Angemeldet wurde die Marke für die Klasse 42 und dort sicher für Dienstleistungen eines Ingenieurs. Der Wert dieser Markenregistrierung darf aber bezweifelt werden. </p>
<p>Sicher ist es schwierig sich mit einem Allerweltsnamen abzuheben, aber deshalb eine Marke?  Grundsätzlich hat der Namensinhaber bereits über den Namensschutz des § 12 BGB einen umfassenden Schutz und kann unter Umständen Dritten die Nutzung des Namens untersagen. </p>
<p>Dieser Schutz kann aber nicht gegen Andere gerichtet werden, die den gleichen Namen führen, denn diese können sich natürlich auch auf Ihr Namensrecht berufen. Der Schutz einer Marke ergänzt das Namensrecht auch um solche Bezeichnungen oder Namen die zum Verwechseln ähnlich sind. Aber was nützt das, denn wenn der andere mit einem ähnlichen Namen seinen eigenen Namen nutzt, dann darf er es und Herr Müller kann dies trotz Marke nicht untersagen.<br />
Auch wenn Herr Müller nun den Zusatz „Dipl.-Ing.(FH)&#8221; mitgeschützt hat, hilft dies nicht, wenn der andere Andreas Müller auch diese Ausbildung besitzt und zum Führen des Titels berechtigt ist. Im Übrigen sind solche Zusätze nicht schutzfähig, da sie beschreibend sind und ein Freihaltebedürfnis besteht. </p>
<p>Es gibt einige berühmte Marken, die aus Namen gebildet sind (BOSS, JOOP usw.) und einige Promis haben Ihre Namen zusätzlich als Marke angemeldet. Dies ist aber oft dem Umstand geschuldet, dass sie unter diesem Namen meist Produkte (Kosmetik, Kleidung) vermarkten- Ihren Namen zum Label machen. Dann macht das Sinn, aber für den Otto-Normalo ist eine Markenanmeldung des eigenen Namens wenig sinnvoll. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2011/10/namen-als-marke/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Patent oder Marke und unwissende Journalisten</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2011/10/patent-oder-marke-und-unwissende-journalisten/</link>
		<comments>http://www.ip-cube.com/2011/10/patent-oder-marke-und-unwissende-journalisten/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 02 Oct 2011 07:31:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahung]]></category>
		<category><![CDATA[Apfelkind]]></category>
		<category><![CDATA[Apple]]></category>
		<category><![CDATA[DPMA]]></category>
		<category><![CDATA[Marke]]></category>
		<category><![CDATA[Patent]]></category>
		<category><![CDATA[Welt online]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-cube.com/?p=3894</guid>
		<description><![CDATA[Das mancher Mandant mich mit der Anmeldung seines Namens als Patent beauftragt, kann ich vielleicht verstehen, aber das auch Journalisten bei der Online-Zeitung „Welt online“ die im Bereich Wirtschaft tätig sind, den Unterschied zwischen einer Marke und einem Patent nicht kennen, dass verwundert schon. In einem aktuellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das mancher Mandant mich mit der Anmeldung seines Namens als Patent beauftragt, kann ich vielleicht verstehen, aber das auch Journalisten bei der Online-Zeitung „Welt online“ die im Bereich Wirtschaft tätig sind, den Unterschied zwischen einer Marke und einem Patent nicht kennen, dass verwundert schon. </p>
<p>In einem aktuellen Artikel auf der Webseite zum Thema „<a href="http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13681210/Apple-zankt-um-ein-Apfel-Logo.html" target="_blank">Apple zankt um ein Apfel-Logo</a>“ berichtet der Journalist über eine aktuelle Abmahnung der Firma Apple gegen ein Bonner Café namens &#8220;Apfelkind&#8221;, welches auch einen Apfel im Logo verwendet. Schon im ersten Satz hat die Cafébesitzerin angeblich ihr Logo „patentieren“ lassen. Auch im weiteren Text wird immer wieder davon gesprochen, dass das Patent betroffen sei  und zurückgenommen werden soll. An einigen Stellen wird seitens des Journalisten zwar auch von der Wort-/Bildmarke geschrieben, aber er erkennt nicht, dass er den Begriff „Marke“ weiterhin verwenden sollte. </p>
<p>Anscheinend ist für ihn ein Patent und eine Marke das Gleiche. Dabei wäre eine Recherche im Netz bereits sehr aufschlussreich, denn bei Wikipedia werden beide Begriff wunderbar erklärt. So wird dort die Bezeichnung <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_%28Recht%29" title="Wikipedia Marke" target="_blank">Marke </a>zutreffend als „Eine Marke oder ein Markenzeichen (engl. mark) – früher auch unter dem einseitigen Begriff Warenzeichen bekannt – ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden“ beschrieben, während „ <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Patent" title="Wikipedia Patente" target="_blank">Patente </a>für Erfindungen erteilt werden, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.“ </p>
<p>Deshalb gibt es auch ein Markengesetzt und ein Patentrecht. Es mag sein, dass beide Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt in München verwaltet werden, deshalb sind sie aber eben noch nicht identisch.<br />
Patente sind für technische Erfindungen während die Marke ein Zeichen ist, welches zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen gedacht. </p>
<p>Daher hat die Cafébesitzerin die Marke nicht patentieren lassen sondern als Marke angemeldet, die durch das DPMA registriert wurde. Und nun verlangt Apple, dass diese Marke teilweise zurückgenommen werden soll, damit die von dem Unternehmen behauptete Verwechslungsgefahr vermieden werden kann. </p>
<p>Ein entsprechender Hinweis auf der Webseite über die Kommentarfunktion wurde von der Redaktion übrigens nicht aufgegriffen, um den Artikel zu korrigieren und dem Anspruch des Qualitätsjournalisten näher zu kommen. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ip-cube.com/2011/10/patent-oder-marke-und-unwissende-journalisten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

