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	<title>[IP]Recht geblogt by Sylvio Schiller &#187; Geschmacksmuster</title>
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		<title>„Plagiarius“ rückt dreisten Ideenklau ins öffentliche Licht</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2011/02/plagiarius-rueckt-dreisten-ideenklau-ins-oeffentliche-licht/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Feb 2011 22:50:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschmacksmuster]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fälschungen]]></category>
		<category><![CDATA[Geistiges Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Markenpiraterie]]></category>
		<category><![CDATA[Markenverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Plagiarius]]></category>
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		<category><![CDATA[Produktpiraterie]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf der Frankfurter Konsumgütermesse „Ambiente“ wurde zum 35. Mal der Negativpreis „Plagiarius“ verliehen. Zahlreiche aktuelle Fälle von Produkt- und Markenpiraterie sowie von Wirtschaftsspionage zeigen, dass die Problematik deutlich an Ausmaß und Brisanz zugelegt hat und immer nicht ausreichend von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Bereits seit 1977 werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Frankfurter Konsumgütermesse „Ambiente“ wurde zum 35. Mal der Negativpreis „Plagiarius“ verliehen. Zahlreiche aktuelle Fälle von Produkt- und Markenpiraterie sowie von Wirtschaftsspionage zeigen, dass die Problematik deutlich an Ausmaß und Brisanz zugelegt hat und immer nicht ausreichend von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.</p>
<p><span id="more-3193"></span>Bereits seit 1977 werden mit dem „Plagiarius“ jährlich Hersteller und Händler besonders dreister Plagiate ‚ausgezeichnet‘. Damals erklärte der Designer Prof. Rido Busse die Intention seines Negativpreises wie folgt: „Die Auszeichnung mit dem ‚Plagiarius‘ sagt nichts darüber aus, ob das jeweilige Plagiat im juristischen Sinne erlaubt ist oder nicht. Der Plagiarius kann und darf kein Recht sprechen. Unser Ziel ist es, plumpen Ideenklau &#8211; d.h. den Diebstahl Geistigen Eigentums &#8211; zu brandmarken und die skrupellosen Geschäftspraktiken der Nachahmer ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.“ Trophäe ist ein schwarzer Zwerg mit <em>goldener Nase</em>: „Die goldene Nase, die sich die Produktpiraten sprichwörtlich auf Kosten der Originalhersteller verdienen“, so Busse.</p>
<p><strong>Die Preisträger des Plagiarius-Wettbewerbs 2011:</strong></p>
<p>Die Jury traf sich am 15. Januar 2011 und vergab drei Preise, sechs gleichrangige Auszeichnungen und einen Sonderpreis aus insgesamt 28 Einsendungen. Erstaunlich ist, dass von 10 Preisen 6 an Firmen aus China gehen. Dies zeigt doch deutlich, dass es mit den Schutz des Geistigen Eigentums in diesem Land noch nicht weither ist und <a title="Markenverletzung" href="http://www.f-200.com/markenverletzung.html" target="_blank">Markenverletzung </a>an der Tagesordnung stehen. Allerdings werfen auch die drei europäischen (2 aus Deutschland) ein schlechtes Licht auf das hiesige Verständnis des fairen Wettbewerbs.</p>
<p><strong>1. Preis</strong><br />
<strong>Universal-Werkbank „1500-SPA“</strong><br />
<strong>Original:</strong> WPO Objekt- und Fachraumeinrichtungen GmbH, Illertissen<br />
<strong>Plagiat:</strong> FAMOS GmbH &amp; Co. KG, Neu-Ulm</p>
<p><strong>2. Preis</strong><br />
<strong>Das vielseitige Küchenschneidegerät „swizzzProzzz“</strong><br />
<strong>Original:</strong> swizzzProzzz AG, Beckenried, Schweiz<br />
<strong>Plagiat:</strong> Vertrieb: NingHai Well International Trade Co., Ltd., Zhejiang, VR China<br />
<strong>Vertrieb:</strong> Der französische Händler hat sich mit swizzzProzzz geeinigt; d.h. er hat die Plagiate vom Markt genommen und vernichtet und den Namen des chinesischen Händlers genannt</p>
<p><strong>3. Preis</strong><br />
<strong>Event-Tasche „Basic“</strong><br />
<strong>Original:</strong> Halfar System GmbH, Bielefeld<br />
<strong>Plagiat:</strong> WIL Langenberg GmbH, Hückeswagen</p>
<p><strong>Sechs gleichrangige „Auszeichnungen“ wurden vergeben an:</strong></p>
<p><strong>Hunderollleine „flexi Classic“</strong><br />
<strong>Original:</strong> flexi-Bogdahn International GmbH &amp; Co. KG, Bargteheide<strong> </strong><br />
<strong>Plagiat:</strong> Cixi Jian Er Plastics Co., Ltd., Cixi City, VR China</p>
<p><strong>Vibrator „Patchy Paul G2“</strong><br />
<strong>Original:</strong> FUN FACTORY GmbH, Bremen<br />
<strong>Plagiat:</strong> LoveToys Industrial Co., Ltd., Guangdong, VR China<br />
<strong>Vertrieb:</strong> Der österreichische Händler hat sich mit FUN FACTORY geeinigt, d.h. er hat die Plagiate vom Markt genommen und den Namen des chinesischen Herstellers genannt</p>
<p><strong>Waschtisch-Armatur „Hansgrohe Focus S”</strong><br />
<strong>Original:</strong> Hansgrohe AG, Schiltach<br />
<strong>Plagiat:</strong> Joyou Group Building Materials Co., Ltd., Fujian, VR China</p>
<p><strong>HOPPE-Secustik®-Fenstergriff „Atlanta“</strong><br />
<strong>Original:</strong> HOPPE AG, Stadtallendorf<br />
<strong>Plagiat: </strong>Shenzhen Guro Windows &amp; Doors Hardware Co., Ltd., Guangdong, VR China</p>
<p><strong>Schaltschrank „TS 8“</strong><br />
<strong>Original:</strong> Rittal GmbH &amp; Co. KG, Herborn<br />
<strong>Plagiat:</strong> Shanghai HaoFuMan Electricity Equipment Co., Ltd., Shanghai, VR China</p>
<p><strong>Einsteckschloss für Innentüren (Art.-Nr. 1246000)</strong><br />
<strong>Original:</strong> Schulte-Schlagbaum AG, Velbert<br />
<strong>Plagiat: </strong>Abson A/S, Ikast, Dänemark</p>
<p><strong>Folgender „Sonderpreis&#8221; wurde verliehen:</strong></p>
<p><strong>Sonderpreis für eine Fälschung</strong><br />
<strong>Uhr „FORTIS-B-47 Calculator GMT 3 Time Zones“</strong><br />
<strong>Original:</strong> FORTIS Uhren AG, Grenchen, Schweiz<br />
<strong>Plagiat: </strong>Vertrieb: Digital Time Co., Ltd., Bangkok, Thailand</p>
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		<title>Neues Ipad Design als Geschmacksmuster</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2010/10/neues-ipad-design-als-geschmacksmuster/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 22:21:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschmacksmuster]]></category>
		<category><![CDATA[Apple]]></category>
		<category><![CDATA[Design]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[iPad]]></category>
		<category><![CDATA[OAMI]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Letzte Woche wurde beim Europäischen Markenamt (HABM) ein Geschmacksmuster der Firma Apple veröffentlicht. Das unter der Registernummer 001222905-0001 eingetragene Design zeigt ein leicht modifiziertes IPad, welches neben dem bisherigen Dock-Anschluss auf der Unterseite ebenfalls auf der langen Seite einen solchen Anschluss zeigt. Damit kann das Gerät auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letzte Woche wurde beim Europäischen Markenamt (HABM) ein Geschmacksmuster der Firma Apple veröffentlicht. Das unter der Registernummer 001222905-0001 eingetragene Design zeigt ein leicht modifiziertes IPad, welches neben dem bisherigen Dock-Anschluss auf der Unterseite ebenfalls auf der langen Seite einen solchen Anschluss zeigt. <span id="more-2922"></span>Damit kann das Gerät auch im Landscape-Modus mit angeschlossenem Ladekabel bequem genutzt werden oder zum Laden ins Dock gestellt werden.</p>
<p><img class="alignnone" title="IPad Geschmacksmuster 2006" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_232/001222905_0001/images/001222905_0001_1_source.jpg" alt="" width="236" height="459" /> <img class="alignnone" title="Geschmacksmuster Ipad 2010 Neu" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_232/001222905_0001/images/001222905_0001_6_source.jpg" alt="" width="65" height="454" /></p>
<p>Die <a title="Geschmacksmuster" href="http://www.f-200.com/dienstleistungen4.html" target="_blank">Geschmacksmusteranmeldung </a>erfolgte am 2. Juli 2010, wobei die Priorität einer vorherigen Anmeldung aus den USA vom 6. Januar 2010 übernommen wurde, womit das Design bereits seit Januar 2010 geschützt ist. Damit gab es dieses Design bereits zum Zeitpunkt des Marktstartes des IPads.  Wird dieses Design  beim IPad 2 umgesetzt? Lassen wir uns überraschen.</p>
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		<title>Neues Model von KIA vorzeitig bekannt geworden</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2010/01/neues-model-von-kia-vorzeitig-bekannt-geworden-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2010 21:58:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschmacksmuster]]></category>
		<category><![CDATA[Aufschiebende Bekanntmachung]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[KIA]]></category>
		<category><![CDATA[KIA SPRTAGE]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie nun bekannt wurde, hat KIA versehentlich über eine Geschmacksmuster beim europäischen Marken- und Patentamt (HABM) das Design des neuen Kia Sportage vorab veröffentlich. Eigentlich war dessen Premiere auf dem Genfer Autosalon 2010 vorgesehen. Nun kann aber bereits seit dem 15. Januar  2010 im amtlichen Register des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie nun bekannt wurde, hat KIA versehentlich über eine Geschmacksmuster beim europäischen Marken- und Patentamt (HABM) das Design des neuen Kia Sportage vorab veröffentlich. Eigentlich war dessen Premiere auf dem Genfer Autosalon 2010 vorgesehen.</p>
<p>Nun kann aber bereits seit dem 15. Januar  2010 im amtlichen Register des HABM ein Blick auf das neue Design geworfen werden. Die Anmeldung vom Kia Motors Corporation mit dem Aktenzeichen 001652744-0001 wurde am 28. Dezember 2009 angemeldet und am 15. Januar 2010 veröffentlicht.</p>
<p>Die nachfolgenden Wiedergaben wurden seitens der Anmelderin verwendet.</p>
<p><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 1" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_1_source.jpg" alt="" width="249" height="134" /><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 2" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_2_source.jpg" alt="" width="165" height="136" /><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 3" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_3_source.jpg" alt="" width="169" height="140" /></p>
<p><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 4" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_4_source.jpg" alt="" width="300" height="116" /><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 5" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_5_source.jpg" alt="" width="310" height="123" /></p>
<p><img class="alignnone" title="Abbildung KIA 6" src="http://oami.europa.eu/bulletin/rcd/2010/2010_010/001652744_0001/images/001652744_0001_6_source.jpg" alt="" width="142" height="304" /></p>
<p>Grundsätzlich kann der Anmelder bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters selber entscheiden, ob die eingereichten Abbildungen veröffentlicht werden oder dies aufgeschoben werden soll.</p>
<p>Letztes wählt man meist, wenn die offizielle Vorstellung des Produktes noch ansteht. Ob in dem Fall von KIA die bearbeitenden Rechtsanwälte versehentlich den Antrag für die aufschiebende Bekanntmachung vergessen haben oder das Amt versehentlich diesen missachtet hat, wird sicher nicht mehr geklärt werden, aber ärgerlich ist es für den Anmelder schon.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wenn sich zwei Einkaufskörbe streiten</title>
		<link>http://www.ip-cube.com/2009/11/wenn-sich-zwei-einkaufskorbe-streiten/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 09:24:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sylvio Schiller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschmacksmuster]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenart]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Einkaufskörbe]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Neuheit]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Das HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) hatte sich in einer aktuellen Geschmacksmusterentscheidung mit Einkaufstauschen auseinanderzusetzen. Dabei ging der Inhaber des älteren Geschmacksmusters, welches mit nachfolgenden Abbildungen geschützt ist: Gegen eine jüngere Anmeldung vor. In dieser wurde ein ähnliches Produkt geschützt, die konkrete Wiedergabe sah folgender Maßen aus: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="left">Das HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) hatte sich in einer aktuellen Geschmacksmusterentscheidung mit Einkaufstauschen auseinanderzusetzen.</p>
<p align="left">Dabei ging der Inhaber des älteren Geschmacksmusters, welches mit nachfolgenden Abbildungen geschützt ist:</p>
<p align="left">
<p align="left"><img class="aligncenter size-full wp-image-2453" title="Geschmacksmuster 000030630-0001 " src="http://blog.f-200.com/wp-content/Geschmacksmuster2_32.jpg" alt="Geschmacksmuster 000030630-0001 " width="448" height="304" /></p>
<p align="left">
<p align="left">Gegen eine jüngere Anmeldung vor. In dieser wurde ein ähnliches Produkt geschützt, die konkrete Wiedergabe sah folgender Maßen aus:</p>
<p align="left">
<p align="left"><img class="aligncenter size-full wp-image-2455" title="Geschmacksmuster 000217955-0001 " src="http://blog.f-200.com/wp-content/Geschmacksmuster2_21.jpg" alt="Geschmacksmuster 000217955-0001 " width="448" height="224" /></p>
<p align="left">Seitens des Inhabers des älteren Geschmacksmusters war ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000217955-0001 gestellt wurden.</p>
<p align="left">Dabei stützt sich der Antragsteller hauptsächlich auf folgende Argumente,</p>
<ul>
<li>dass jüngere Geschmacksmuster sei „bis auf die Farbe und die Zweihenkellösung“ identisch mit dem älteren Muster</li>
<li>der „Schutzbereich“ des älteren GGM sei „besonders groß“, weil „vor Einführung eines solchen Korbes“ entsprechende Gestaltungen nicht existierten.</li>
<li>Zusätzlich sei „der Wiedererkennungswert, der sich maßgeblich durch die zebraartige Bebänderung am Rahmen und im weichen Korpus widerspiegelt“, enorm.</li>
</ul>
<p align="left">Der Inhaber des jüngeren Geschmacksmusters stützte sich bei seiner Verteidigung die folgenden Punkte:</p>
<ul>
<li>Das jüngere Geschmacksmuster sei durch den originellen blau-weiß Kontrast zwischen dem textilen Taschenkörper und dem Rahmenelement mit den angelenkten Griffen geprägt</li>
<li>Des Weiteren sei zwischen den beiden Griffen eine Verbreiterung mit einem Schmuckornament auf beiden Seiten angeordnet“ die das neue Muster ebenfalls prägten.</li>
<li>in Bezug auf die Eigenart wurde auf die Funktionalität eines Einkaufkorbes verwiesen „einen taschenartigen Korb zur Aufnahme der Einkäufe besitzen muss, sowie Henkel, um den Korb tragen zu können.</li>
<li>Daher muss der Designer, der in diesem Bereich etwas Neues entwickeln will, muss die die Eigenart begründenden Merkmale des Musters in dem insoweit verbleibenden geringen gestalterischen Spielraum anlegen.“</li>
</ul>
<p align="left">Das Amt begründet seine Ablehnung des Antrages auf Nichtigkeit in seiner Entscheidung damit, dass einerseits die Neuheit und andererseits die Eigenheit gegeben sind.</p>
<p align="left">Das Streitmuster unterscheidet sich vom älteren Geschmacksmuster mindestens durch die folgenden Merkmale, womit diesbezüglich die Neuheit begründet wird:</p>
<ul>
<li>das Streitmuster weist zwei Henkel auf, wohingegen das ältere Geschmacksmuster nur einen Henkel hat,</li>
<li>das Streitmuster hat zwischen den beiden Henkeln noch ein Schmuckornament, was im älteren Geschmacksmuster fehlt.</li>
<li>der Taschenkörper des Streitmusters ist blau, wohingegen das ältere Geschmacksmuster einen roten Taschenkörper aufweist.</li>
</ul>
<p align="left">Seitens des Amtes wird darauf verwiesen, dass die oben aufgeführten Merkmale keine unwesentlichen Einzelheiten sind und damit das Streitmuster nicht mit dem älteren Geschmacksmuster identisch ist.</p>
<p align="left">Zur Eigenart führt die Entscheidung aus, dass die dann gegeben ist, wenn der Gegenstand beim informierten Benutzer einen Gesamteindruck hervorruft, der sich von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein vorbekanntes Geschmacksmuster bei diesem Benutzer hervorruft. In diesem Zusammengang ist auch der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des angegriffenen Geschmackmusters zuberücksichtigen.</p>
<p align="left">Der informierte Benutzer ist mit Körben, insbesondere Einkaufskörben vertraut.</p>
<p align="left">Ihm ist bekannt, dass die Gestaltungsfreiheit des Entwerfers durch deren Funktionalität insoweit eingeschränkt ist, als dass Körbe immer einen Taschenkörper zur Aufnahme der Einkäufe und mindestens einen Henkel zum Tragen des Korbs aufweisen müssen. Er wird daher bei der Beurteilung des Gesamteindrucks sein Augenmerk auf die Merkmale richten, für die ein größerer Gestaltungsspielraum besteht.</p>
<p align="left">Die Vorsehung von zwei Henkeln, sowie das zusätzliche Schmuckornament und die ganz andere Farbe des Taschenkörpers beim Streitmuster rufen einen anderen Gesamteindruck beim informierten Benutzer hervor, als das ältere Geschmacksmuster.</p>
<p align="left">Zwar enthalten die beiden sich gegenüberstehenden Geschmacksmuster gleichermaßen die „Zebrabebänderung“, auf die der Ast. hingewiesen hat, und möglicherweise hat dieses Merkmal auch einen gewissen „Wiedererkennungswert“. Darauf kommt es jedoch im Geschmacksmusterrecht nicht an. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, und der wird durch das eine Merkmal der „Zebrabebänderung“ nicht entscheidend geprägt.</p>
<p align="left">Das ältere Geschmacksmuster steht der Eigenart des Streitmusters folglich nicht entgegen und in der Summe ist das jüngere Geschmacksmuster nicht für nichtig zu erklären.</p>
]]></content:encoded>
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