In dem aktuellen „Start-up-Radar“ des Online-Magazins werden einige Start-Ups aufgeführt, die in Berlin unmittelbar vor dem Start stehen. Daher habe ich mal nachgesehen, welches dieser Unternehmen seinen Namen bereits geschützt hat. Erschreckend – lediglich 2 Firmen haben Ihren Namen bereits als Marke angemeldet. Die anderen 8 der
.:: weiterlesen ::. →Der Smartphone Markt ist heiß umkämpft und regelmäßig liest man von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Unternehmen bei denen es um Marken-, Patent- oder anderen Schutzrechten geht. In letzter Zeit haben die Heftigkeit und die Geschwindigkeit der Schlagabtausche zugenommen. Doch nun bekommt der Drittplatzierte unter den Herstellern – HTC
.:: weiterlesen ::. →Seitens des BPatG wurde in einem aktuellen Widerspruchsverfahren über die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „O2Kids“ und „O2“ entscheiden. Dabei kam das Gerichts zu dem Ergebnis, dass bei den relevanten Waren die Verwechslungsgefahr nur bei einem sehr eingeschränkten Bereich (Klasse 28) gegeben ist. Denn nur soweit war Identität
.:: weiterlesen ::. →Die Widerspruchsabteilung hat bei teilweisen identischen und ähnlichen Dienstleistungen zwischen den Bezeichnungen „LIB-IT“ und „LINBIT“ die Verwechslungsgefahr bejaht. Dies unter anderem mit dem Argument, da die beiden ersten Buchstaben „Li“ am Anfang der Marken vom Verkehrskreis mit mehr Aufmerksamkeit bedacht werden und sich beim wahrnehmenden Betrachter stärker
.:: weiterlesen ::. →Das BPatG hatte über den Widerspruch der Marke Empire gegen Roman Empire zu entscheiden und stellte fest, dass trotz der Identität eines Bestandteiles keine Verwechslungsgefahr besteht. Dabei stellte das Gericht einerseits auf die geschwächte Kennzeichnungskraft des Begriffes „Empire“ durch die häufige Verwendung in der Werbesprache, aber auch
.:: weiterlesen ::. →Was man bei Recherchen in den Markenregistern nicht alles findet. So ist mir gerade die folgende Gemeinschaftsmarke aufgefallen. Dabei ist weniger die Bezeichnung das spannende als vielmehr die Ware für die Marke Schutz beansprucht: „Vorrichtung zur sexuellen Stimulierung für Erwachsene zur Gewinnung
.:: weiterlesen ::. →Berliner IP-Kanzlei [f200] ASG Rechtsanwälte verstärkt Kompetenz im US-Markenrecht durch Rechtsanwältin und Attorney at Law, CA, Daniela Füssel . Frau Rechtsanwältin Füssel erwarb ihre Expertise in einer bekannten kennzeichenrechtlich orientierten Kanzlei in München. Das umfangreiche Wissen in der Markenentwicklung und –verteidigung hat sie gezielt durch mehrjährige Berufspraxis
.:: weiterlesen ::. →Das HABM hatte in einer aktuellen Entscheidung über einen Widerspruch zwischen den beiden Marken „FACELLE“ und „FACELLA“ zu entschieden und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass zwischen „Damenbinden, Slipeinlagen, Tampons.“ Und „Bekleidungsstücke, Schuhwaren; insbesondere Bademäntel, Hausschuhe.“ keine Ähnlichkeit besteht und deshalb trotz der Ähnlichkeit der Bezeichnungen keine
.:: weiterlesen ::. →Domainrechtsstreitigkeiten ohne fliegenden Gerichtsstand? Der fliegende Gerichtsstand hat sich insbesondere bei internetbezogenen Streitigkeiten in den letzten Jahren entwickelt und führt nicht nur bei Wettbewerbsstreitigkeiten, sondern auch bei Markenverletzungen die sich aus Domainbezeichnungen ergeben dazu, dass sich der Abmahnende aussuchen kann, welches Gericht er für die Einstweilige
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