Vor dem Berliner Landgericht wurde über die Klassifizierung des Traumschiffs „MS Deutschlands“ durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gestritten. Die Hamburger Reederei Hapag-Lloyd hatte dagegen geklagt, dass die MS Deutschland wohl als einziges Kreuzfahrtschiff mit den Hotelsternen werben durfte.
Die Hapag-Lloyd wollte dem Kreuzfahrschiff die 5 Hotelsterne aberkennen und verhindern, dass die Dehoga zukünftig diese Klassifizierung wieder an die MS Deutschland vergibt. Damit ist die Klägerin nicht vollständig erfolgreich, denn die Berliner Richter haben es der Dehoga lediglich untersagt, die Klassifizierung zukünftig unter den jetzigen Bedingungen nochmals an ein Kreuzfahrtschiff zu vergeben. Die aktuelle bis 2012 geltende Klassifizierung bleibt bestehen und darf seitens der Reederei der MS Deutschland weiterhin verwendet und beworben werden.
Die Richter begründete ihre teilweise Bestätigung des Ansinnens der Hapag-Lloyd damit, dass die Dehoga keine Sterne an Schiffe vergibt, die nicht unter deutscher Flagge fahren und damit nicht alle für deutsche Urlauber relevante Kreuzfahrtschiffe einer Bewertung zugänglich sind. So wurde darauf verwiesen, dass die einige der großen Anbieter nur in Italien oder den Bahamas (Klägerin) ihre Kreuzfahrtschiffe beflaggen.
Wichtiger war aber, dass die Klassifizierungsvoraussetzungen der Dehoga auf Hotels an Land zugeschnitten sind und keine geeigneten Kriterien für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen darstellen.
Viele Punkte des Kriterienkataloges sind für einen Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff nicht von Bedeutung und andere Merkmale die wesentlich wären und für einen Urlauber an Bord wichtig sind, werden gar nicht beurteilt und fließen daher in die Klassifizierung nicht ein.
Gegen das Urteil kann noch Berufung zum Kammergericht Berlin eingelegt werden, was wohl zumindest seitens des Dehoga angedacht ist.




