Wie das Landgericht Hamburg heute in einem Urteil entschied, hat der Sänger Bushido in 13 seiner Songs urheberrechtlich geschützte Teile anderer verwendet. Der Plagiatsvorwurf wurde damit von den Richtern in diesen Fällen bestätigt und der Sänger zu Schadenersatz verurteilt. Außerdem ordneten die Richter an, dass elf Alben, Singles und Sampler, auf denen die Songs der französischen Band Gothic-Band Dark Sanctuary enthalten sind, ab sofort nicht mehr verkauft werden dürfen und die schon ausgelieferte CD/DVD zurückgerufen und vernichten werden müssen.
Die Richter sahen es als erwiesen, dass Boshido das Urheberrecht der Band verletzt hat, in dem er Tonfolgen dieser Band ohne Zustimmung in seinen Songs verwendete. Dabei orientierten sich die Richter an der höchstrichterlichen Rechtsprechung (20. November 2008 – I ZR 112/06), nach der grundsätzlich auch dann ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers / Urhebers gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Die Grenze zog der Bundesgerichtshof dort, wo das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist (freie Benutzung § 24 Abs. 1 UrhG). Allerdings gilt diese Privilegierung nicht, wenn es sich bei der dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt (§ 24 Abs. 2 UrhG).
Erstaunlich zu was sich Bushido hier hinreißen lassen hat, denn dieses Urteil hätte ich meinem Mandanten versucht auf jeden Fall auszureden und ggfs. Einen Vergleich geschlossen; koste es was es wolle. Der Ruf dürfte nun ruiniert sein.
Zusätzlich sollten alle von Bushido abgemahnten Ihre Abmahnung und Unterlassungserklärung mal raussuchen. Wenn die hier entschiedenen Titel betroffen waren, sollte geprüft werden, ob Bushido überhaupt abmahnen durfte. Wenn nicht, sind die Kosten der Abmahnung oder gezahlte Schadenersatzansprüche ggfs. zurück zu zahlen. Bushido – abgemahnte sollten daher dringend einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen, wenn diese Titel dabei sind.



