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Markenrecht

Aus fĂĽr Markenurkunde in Papierform

12.07.09 | Comment?

Das Europäische Markenamt (HABM) hat dieses Jahr bereits mehrfach sein elektronisches Anmeldeverfahren verbessert und den Service ausgeweitet. Konsequent setzt das HABM dabei auf papierlose Kommunikation, so dass nach der elektronischen Anmeldung  sämtliche Schreiben seitens des Amtes innerhalb des sogenannten „mypage“-System elektronisch übermittelt werden und unsererseits auch auf diesem Weg  geantwortet werden kann.

Damit ist das Europäische Markenamt wesentlich weiter als das DPMA, dort kann lediglich die Anmeldung von Marken online erfolgen, danach wechselt das Verfahren vollständig auf „offline“ und sämtliche Mitteilungen kommen per Post und ab und zu auch mal den schnellen Weg des Faxes.

Nun geht das HABM sogar soweit, dass keine Papierurkunden nach der Registrierung der Marke versandt werden.

Das HABM wird das neues System für elektronische Urkunden (E-Urkunden) für eingetragene Gemeinschaftsmarken ab Mittwoch, dem 9. Dezember einführen. Ziel ist es die Eintragungsdauer zusätzlich zu verkürzt.

Die elektronischen Urkunden werden dasselbe Erscheinungsbild und dieselbe Struktur wie die bisherigen Papierurkunden und dieselbe rechtliche GĂĽltigkeit besitzen. Sie sollen zum Herunterladen im PDF Format ĂĽber das Onlinesystem (MyPage) innerhalb weniger Tage nach dem Eintragungsdatum verfĂĽgbar sein.

Na da sind wir ja mal gespannt.

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