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Markenrecht

Aus fĂŒr Markenurkunde in Papierform

12.07.09 | Comment?

Das EuropĂ€ische Markenamt (HABM) hat dieses Jahr bereits mehrfach sein elektronisches Anmeldeverfahren verbessert und den Service ausgeweitet. Konsequent setzt das HABM dabei auf papierlose Kommunikation, so dass nach der elektronischen Anmeldung  sĂ€mtliche Schreiben seitens des Amtes innerhalb des sogenannten „mypage“-System elektronisch ĂŒbermittelt werden und unsererseits auch auf diesem Weg  geantwortet werden kann.

Damit ist das EuropĂ€ische Markenamt wesentlich weiter als das DPMA, dort kann lediglich die Anmeldung von Marken online erfolgen, danach wechselt das Verfahren vollstĂ€ndig auf „offline“ und sĂ€mtliche Mitteilungen kommen per Post und ab und zu auch mal den schnellen Weg des Faxes.

Nun geht das HABM sogar soweit, dass keine Papierurkunden nach der Registrierung der Marke versandt werden.

Das HABM wird das neues System fĂŒr elektronische Urkunden (E-Urkunden) fĂŒr eingetragene Gemeinschaftsmarken ab Mittwoch, dem 9. Dezember einfĂŒhren. Ziel ist es die Eintragungsdauer zusĂ€tzlich zu verkĂŒrzt.

Die elektronischen Urkunden werden dasselbe Erscheinungsbild und dieselbe Struktur wie die bisherigen Papierurkunden und dieselbe rechtliche GĂŒltigkeit besitzen. Sie sollen zum Herunterladen im PDF Format ĂŒber das Onlinesystem (MyPage) innerhalb weniger Tage nach dem Eintragungsdatum verfĂŒgbar sein.

Na da sind wir ja mal gespannt.

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